Zitat Zitat von Kiru Beitrag anzeigen
Also die Scheiben kannst du natürlich verkaufen. Warum auch nicht. Das einzige was nicht geht, ist die Lizenz. Eventuell. Aber wenn das nicht geht, muss auch Steam und co überarbeitet werden. Und momentan ists noch so, dass Lizenzen nicht weiterverkaufbar sein können. Im Grunde war dem auch schon immer so. Man schaue auf Windows. Und wenn man sich an viiiele Jahre zurück erinnert, wo sowas wie CD keys aufgetaucht sind, die eine Lizenz für z.B. Battle-Net von D2 oder so symbolisiert haben. Man konnte zwar seinen Account weitergeben, aber nicht die "Lizenz", damit sich der Gebrauchtkäufer seinen eigenen Account erstellen kann. Soweit ich weiß. Und genau das geht ja heute theoretisch auch noch. Nur wer verkauft schon seinen ganzen Steam-Account bzw. wer kauft sich so etwas? Ähnlich zu einem PSN Account etc.
Ich glaube was du meinst ist erst mit Starcraft 2 und Diablo 3 hinzugekommen. Im alten Battlenet konnte man sich so viele Accounts machen wie man will. Der hat nicht die CD Key dafür gespeichert. Und was soll mit Windows sein, das kann man auch weiterverkaufen, muss man halt nur evtl. mit der Aktivierung etwas rumfrickeln D:
Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2012 (Oracle vs UsedSoft):
Zitat Zitat
Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des
Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner
Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn
er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet.
Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder
nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines
Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an
dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein
ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an
dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag
eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
widersetzen.
Das sieht für mich ziemlich eindeutig aus, zumindest für Einzellizenzen. Aber im Endeffekt wird das wohl darauf hinauslaufen, dass auch Account basierte Linzenzen verkauft werden können.