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  1. #1

    (verwirrende) "Fach"begriffe bei Wohnungssuche

    Guten Tag, Morgen und Abend.
    Ich suche momentan eine Wohnung, bin aber leicht überfordert.

    Da ich quasi das erste Mal wirklich bewusst darauf achte, was in den Wohnungsanzeigen angegeben wird, kommen mir immer mal Begriffe entgegen, mit denen ich einfach nichts anfangen kann.

    Was bedeutet es, wenn da zum Beispiel "elitäre Lage" oder "solide Ausstattung" im Inserat drin steht?
    "Unsere Objektangebote sind freibleibend und unverbindlich." - Was heißt denn freibleibend? Die Wohnung wird doch vermietet... Oder haben die die Wohnung mehrmals und halten immer eine Frei? Wie soll ich das verstehen?

    Vielleicht habt ihr auch noch andere knifflige Begriffe, auf die ich stoßen könnte, die ihr schon mal vorsorglich erklären könntet... Dann fühl ich mich nicht so doof, wenn ich wieder was nachfragen muss.


  2. #2
    Zitat Zitat von Wencke Beitrag anzeigen
    "elitäre Lage"
    Das lässt sich ganz leicht durch ein Prüfen der Adresse herausfinden; vom Grundsatz her ist das - meiner Erfahrung nach - eine stadtnahe Lage mit guten Verkehrsanbindungen (also öffentlicher Nahverkehr) und eine Abdeckung der Grundbedürfnisse (Lebensmittelläden, Ärzte, sonstige Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote) in einem Umkreis von wenigen Kimometern. Hinzu kommen könnte dann noch die Wohngegend (also sind das eher Wohnblocks oder Häuser?) und das Mieterklientel (bezgen auf Einkommen und Familienstand).

    Das ist jetzt spontan der einzige Begriff, mit dem ich etwas anfangen kann.
    Unter einer "soliden Ausstattung" würde ich jetzt die Grundvoraussetzungen vermuten, also ein gefliestes Badezimmer mit einer Dusche (eventuell mit Badewanne), Warmwasserversorgung vielleicht durch Fernwärme und nicht durch Durchlauferhitzer/Wasserboiler und unter Umständen mit einer Einbauküche.

    " freibleibend und unverbindlich" könnte in der Tat das bedeuten, was du vermutest, dass sie eine Musterwohnung haben, die dem zu vermietendem Objekt gleicht. Das wird in einigen Fällen ja gemacht, um den Mietern, die die zu vergebende Wohnung noch bewohnen, mit den Besichtigungen nicht auf die Nerven zu gehen.

  3. #3
    Zitat Zitat von Wencke Beitrag anzeigen
    "Unsere Objektangebote sind freibleibend und unverbindlich."
    Das heißt soviel, wie "Änderungen und Irrtümer vorbehalten".

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