Zitat Zitat von Jaina Jones Beitrag anzeigen
[...]bei den letzten die dieses Amt inne hatten, hatte man ja eher das Gefühl sie haben sich da obenen Festgebissen und wollten partou nicht selber gehen!
Du meinst wohl eher "dem letzten". Johannes Paul I. war ja gerade mal ein paar Tage im Amt, als er verstorben ist.

Zum Rest: Siehe unten.

Zitat Zitat von Simon Beitrag anzeigen
Vom "Festbeißen" im Amt kann meiner Ansicht - und meines Wissens nach - eher weniger die Rede sein; soweit ich mich recht erinnere, ist ein Rücktritt vom Amt des Papstes in den Statuten der Kirche auch nicht richtig vorgesehen. Das ist wie mit der Ehe, die auch erst mit dem Tod aufgelöst wird ("bis das der Tod euch scheidet" und so). Kann ich mich aber auch irren, meine Beschäftigung mit dieser Materie ist doch ein paar Tage länger her ^^'
Stimmt so nicht. In den Statuten ist festgelegt, dass das Papstamt im Regelfall mit dem Tod endet. Allerdings kann man aus persönlichen Gründen vom Amt zurücktreten. Dies stellt allerdings nicht die Regel dar, sondern fand nur sehr selten statt. Wenn ich mich richtig erinnere sogar nur einmal freiwillig.