Ja, die erste berufliche Ausbildung oder Studium in voller Länge solange es sie finanziell Tragbar ist (=Du nicht bzw. nicht in vollem Umfang BAFöG Berechtigt bist.) Im Prinzip berechnet der Gesetzgeber deinen Bedarf anhand dessen, was du bekommen würdest, wenn es deine Eltern nicht gäbe. Also mit Aufschlag für eigene Wohnung ca 690€ maximal (hab die genauen Zahlen nicht im Kopf.) Beim BAFöG-Amt berechnen die, wie viel von dieser Summe deinen Eltern zumutbar wäre, und den Rest gibts als BAFöG. Bis zur Differenz zwischen BAFöG-Höchstsatz und dem was du an BAFöG bekommst müssen dir deine Eltern im Prinzip (falls dein Bedarf so hoch ist) zur Verfügung stellen.
Betonung auf "müssen" und "im Prinzip", denn
Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Du kannst erstmal zum BAFöG-Amt gehen und dir von denen die entsprechenden Gesetzesparagraphen zeigen lassen, und diese auch anschließend deinen Eltern vorlegen, vielleicht hilft ja das Schwarz-Auf-Weiß des Gesetzes dir weiter.Zitat
Wenn nicht, und du dich überhaupt nicht mit ihnen einigen kannst, bleibt dir nicht viel über, als rechtliche Schritte.
MWn kann aber in diesem Falle auch dir quasi ein BAFöG-Zuschuss gegeben werden vom Amt, und die klagen sich das Geld dann aber selbst von deinen Eltern zurück, wie genau das geht kann ich dir nicht sagen; der BAFöG-Mensch deiner Uni aber mit sicherheit. Einfach mal hingehen und dem die Fakten schildern.
Interessant dass du das erwähnst. Deine Eltern wollen dir kein Studium finanzieren, würden dir aber Kost&Logie bieten?Zitat
Und noch was: Du bist im 3 Semester, ab dem nächsten Jahr aber kein Kindergeld mehr = also 23 oder so. Was hast du vorher gemacht? Wenns 'ne Ausbildung war, müssen deine Eltern dir nix zahlen, damit ist mWn ihre "Schuld" beglichen und du auf dich allein gestellt.






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