Da du mit Abschluss deines Studiums exmatrikulierst, steht dir ab dem Tag deines Abschlusses keine Förderungsleistungen nach BAföG mehr zu. Du musst also das BAföG-Amt des für dich zuständigen Studentenwerkes über deine Exmatrikulation informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Tust du das nicht, musst du das unrechtmäßig bezogene Geld (also alles nach deiner Exmatrikulation) zurückzahlen, und es kommt zu einer Strafanzeige wegen Betrugsverdachts.

Es heißt ganz bewusst "Förderungshöchstdauer". Bist du nicht mehr immatrikuliert, hast du keinen Anspruch auf Förderungsleistungen.