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Thema: Frage zum Bafögbezug

  1. #1

    Frage zum Bafögbezug

    Hallo

    Was passiert denn wenn ich zu Beginn des fierten Semesters mit dem Master fertig bin und für das gesamte Semester noch Bafög beziehe?
    Ich hätte ja eigentlich nur bis zum März oder April beziehen dürfen (das liegt in der Zukunft) und beziehe aber bis September.Dann habe ich eigentlich zu unrecht Geld bezogen.
    Verlangt das Amt dann eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Termin des Studienendes,weil dann die Förderungshöchstdauer abgelaufen ist?
    Oder interessiert das niemanden?

  2. #2
    Da du mit Abschluss deines Studiums exmatrikulierst, steht dir ab dem Tag deines Abschlusses keine Förderungsleistungen nach BAföG mehr zu. Du musst also das BAföG-Amt des für dich zuständigen Studentenwerkes über deine Exmatrikulation informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Tust du das nicht, musst du das unrechtmäßig bezogene Geld (also alles nach deiner Exmatrikulation) zurückzahlen, und es kommt zu einer Strafanzeige wegen Betrugsverdachts.

    Es heißt ganz bewusst "Förderungshöchstdauer". Bist du nicht mehr immatrikuliert, hast du keinen Anspruch auf Förderungsleistungen.

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