Nunja, die Frage steht ja im Thread-Titel.
Wie lange hat man als Studierender Anspruch auf Kindergeld?
Stimmt es, dass man wirklich nur bis zum 25sten Lebensjahr Kindergeld bekommt, auch wenn das Studium - in diesem Fall die Erstausbildung - noch nicht abgeschlossen ist? Oder hat das garnichts damit zu tun? Von welchen Faktoren hängt das noch ab? Und gibt es Möglichkeiten seinen Anspruch auf Kindergeld irgendwie zu verlängern?
Interessiert mich nur...
mfG Penetranz