Ich hab auch nicht geschrieben, dass es Einzelfälle wären, sondern dass es geprüft wird.
Zitat
Die Altersgrenze für das Kindergeld wird nicht - wie bei Zivildienst- oder Wehrdienstleistenden - für einen der Dauer des freiwilligen sozialen Jahres entsprechenden Zeitraum angehoben, sondern der Bezug endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. - FSJ auf Wiki
Aber, wie gesagt, Familienkasse fragen. Die beißen ja nicht, hoff ich..