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Thread: Kindergeld für Studenten - wie lange ?

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  1. #1

    Kindergeld für Studenten - wie lange ?

    Nunja, die Frage steht ja im Thread-Titel.
    Wie lange hat man als Studierender Anspruch auf Kindergeld?
    Stimmt es, dass man wirklich nur bis zum 25sten Lebensjahr Kindergeld bekommt, auch wenn das Studium - in diesem Fall die Erstausbildung - noch nicht abgeschlossen ist? Oder hat das garnichts damit zu tun? Von welchen Faktoren hängt das noch ab? Und gibt es Möglichkeiten seinen Anspruch auf Kindergeld irgendwie zu verlängern?

    Interessiert mich nur...

    mfG Penetranz

  2. #2
    Ja, du kriegst ab dem 25. Lebensjahr kein Kindergeld mehr; egal, wie es mit deiner derzeitigen Ausbildung aussieht. Rein theoretisch bist du da nämlich schon in einer Verlängerung, denn ohne weiteres Beantragen ist dein Kindergeld mit 18 aus.

    Es gibt zwar meines Wissens nach Möglichkeiten der Verlängerung durch angerechnete Zivi- oder Wehrdienst-Zeit, aber das wird immer im Einzelfall geprüft. Da fragt man am besten bei der Familienkasse nach.

  3. #3
    Das hab ich befürchtet

    Danke für die Antwort.

  4. #4
    Ich habe ohne Probleme die Verlängerung um neun Monate bekommen, auch bei meiner Krankenversicherung über meine Eltern. Dabei bin ich sogar schon über die Regelstudienzeit hinaus. Das ist, soweit ich das sehe, normal und eher kein Einzelfall

  5. #5
    Welche Gründe hast du denn angeführt?

    Bei mir war mit 25 sofort Schluss.

  6. #6
    Da brauchts keinen extra Grund. Solange man nicht ausgemustert wurde, hat man ja durch Wehr-/Zivildienst eine neunmonatige Unterbrechung in seiner Ausbildungszeit. Diese neun Monate werden dann an die Grenze von 25 Jahren angehangen.
    Wäre ja auch eine Frechheit wenn nicht. Schließlich war ich mit 25 erst im neunten Semester. Und das ist nicht meine Schuld gewesen.

  7. #7
    Jupp Tyr hat Recht. War bei mir auch so

  8. #8
    Weiß jemand, wie das bei FSJ und so Kram ist?

  9. #9
    Quote Originally Posted by Tyr View Post
    Ich habe ohne Probleme die Verlängerung um neun Monate bekommen, auch bei meiner Krankenversicherung über meine Eltern. Dabei bin ich sogar schon über die Regelstudienzeit hinaus. Das ist, soweit ich das sehe, normal und eher kein Einzelfall
    Ich hab auch nicht geschrieben, dass es Einzelfälle wären, sondern dass es geprüft wird.

    Quote Quote
    Weiß jemand, wie das bei FSJ und so Kram ist?

    Die Altersgrenze für das Kindergeld wird nicht - wie bei Zivildienst- oder Wehrdienstleistenden - für einen der Dauer des freiwilligen sozialen Jahres entsprechenden Zeitraum angehoben, sondern der Bezug endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.
    - FSJ auf Wiki

    Aber, wie gesagt, Familienkasse fragen. Die beißen ja nicht, hoff ich. .

  10. #10
    Die 9 Monate Kindergeld für den Grundwehrdienst bekommt man übrigens auch rückwirkend, muss allerdings beantragt werden.

  11. #11
    Braucht man dafür n entsprechendes Formular oder reicht es, das denen einfach telefonisch zu sagen und denen den Beleg dafür zuzuschicken?

  12. #12
    Immer alles schriftlich.

  13. #13

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