Verbeamtete Lehrer bekommen zwischen A11 und A13Z als Gehalt, wenn sie nicht eine Funktionsstelle (Schulleitung, Koordination von Jahrgangstufen, Schulverwaltung, Ausbildungskoordination etc.) belegen. Dann kann das Gehalt auch schon in die Bereiche A14 bis A16 (Schulleitung) aufsteigen.
In die C-Gruppe fallen dann die alten Hochschullehrer/ Professoren, allerdings findet da momentan die Umstellung auf die neuen W-Tarife statt. B ist dagegen der Tarif für die Spitzenbeamten im öffentlichen Dienst und R steht für Richter und Staatsanwälte.
... allerdings falle ich in keinen dieser Bereiche, da ich zumindest das nächste halbe Jahr "nur" angestellter Lehrer bin.![]()