Das bezweifel ich. Jedenfalls wüsste ich nicht, wo im StGB geschrieben steht, dass man kein RPG Maker Spiel über einen Amoklauf, der sich 6 Jahre zuvor ereignet hat, machen darf.Zitat
Das bezweifel ich. Jedenfalls wüsste ich nicht, wo im StGB geschrieben steht, dass man kein RPG Maker Spiel über einen Amoklauf, der sich 6 Jahre zuvor ereignet hat, machen darf.Zitat
Das kommt ganz alleine auf die Umsetzuing drauf an.
Wie schon zuvor geschrieben: Du darfst in Deutschland - ganz unabhängig vom Jugendschutz - keine Medien verbreiten, die bestehende Gesetze brechen. Wenn du ein solches Spiel machst, und nur IRGEND EIN Sessel-Jurist darin eine "Anstiftung zu Gewaltverbrechen" zu sehen glaubt, hast du einen Prizess am Hals. Ich würde es also nicht riskieren ein solches Spiel zu machen ... außer du wagst dich auf die Satire-Schine, was bei einem solch emotionalen Thema aber nicht minder gefährlich ist.