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Gebannt!
Das Problem ist ja, dass die Eltern eventuell sagen können, dass sie nix mehr zahlen wollen - und das auch rechtlich abgesichert werden kann, falls notwendig(umständlich über Gericht entschieden). Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind sie meines Wissens nach verpflichtet, können aber entbunden werden, wenn jemand wirklich tausend verschiedene Sachen anfängt und nicht fertig wird, mit irgendwas(vs. wenn jemand einen Unfall hatte und dadurch erst sehr spät irgendeine Ausbildung anfangen und fertig werden kann, das wäre wohl was anderes).
Arbeitslosengeld gibts meines Wissens nach nur, wenn man sich voll dem Arbeitsamt zur Verfügung stellt und auch richtig arbeitet, da die nicht zahlen, wenn jemand eine Ausbildung macht und von der Ausbildungsvergütung nicht leben kann - da er ja ungelernt Vollzeit vielleicht etwas mehr kriegen könnte und davon leben könnte. Darauf werden die vermutlich verweisen.
Ich meine, dass nur Bafög und BAB noch in Frage kämen, wenn man es elterunabhängig bekommen kann(müsste dann vermutlich gehen, wenn der Vater irgendwas schreibt, dass er nicht mehr Unterhalt zahlt, weil sie schon ne andere Erstausbildung hat oder irgendwie zu viel abgebrochen hat und er nicht mehr zuständig ist die x. angefangene Ausbildung zu finanzieren) und die sonstigen Voraussetzungen auch noch erfüllt sind - wie die halt sind weiß ich nicht, da müsste man wissen ob vorher schon mal ne andere Ausbildung gemacht wurde(oder irgendwas, was als Erstausbildung zählt) oder vorher alles andere abgebrochen wurde und ob es Altersgrenzen bei Bafög, BAB usw. gibt.
Edit: Wohngeld könnte man auch noch gucken. Aber das ist irgendwie kompliziert und da kommt glaub auch am Ende wenn nicht sooo viel raus.
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