Bei HartzIV, das sich gern ausgibt, das Existenzminimum zu sichern, sind etwa 130 Euro für den Lebensmittelbedarf vorgesehen. Das ist natürlich nur eine Hineinrechnung, faktisch legt der Gesetzgeber damit aber das Bedarfsminimum für diesen Bereich fest. Als Lehrling oder Student steht dir sogar noch einmal erheblich mehr zu, dieser Bedarf wird aber eben in deinem Fall auf das Einkommen deines Vaters umgewälzt, der rechtlich dazhu verpflichtet ist, ihn zu decken.