Das ist für den deutschen Raum im BGB geregelt. Sie können es zwar glaube reinschreiben, aber es hat keine Rechtsgültigkeit weil dieser Vertragsbestandteil (AGB sind nichts anderes als nen Vertragsteil) wohl gegen die guten Sitten verstoßen würde.Zitat
Es gibt meines Wissens nach auch Sammelklagen in Deutschland. Da waren in letzter Zeit häufiger von Fällen die Rede wo es um betrogene Anleger ging, die in angeblich lukrative Fonds investierten, weil ihnen die von der Bank empfohlen wurden und die sich dann als Luftnummer erwiesen. Inwiefern sich die Sammelklagen in Deutschland und den USA unterscheiden, kann ich nicht sagen.Zitat
Ich verweigere mich dem ja generell, aber es wird immer schlimmer, weil ja wirklich viele/ alle Spiele, deren Erscheinen man herbei gesehnt hat nur noch mit diesem Dreck ausgeliefert werden. Man verzeih mir diesen Gedanken, aber ich spiel schon ne Weile mit dem Gedanken kaufen und cracken. Problem (neben der Illegalität): Ich würde denen dann ja trotzdem wieder Geld für das Spiel geben und die fühlen sich dann bestätigt. Es ist zum Haare ausreißen.Zitat