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Thema: OT-Geplauder XCIII - Von Mistwetter und Zaunlatten

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  1. #11
    Zitat Zitat
    Das ist die Frage, die ich mir gestellt habe
    Das ist für den deutschen Raum im BGB geregelt. Sie können es zwar glaube reinschreiben, aber es hat keine Rechtsgültigkeit weil dieser Vertragsbestandteil (AGB sind nichts anderes als nen Vertragsteil) wohl gegen die guten Sitten verstoßen würde.

    Zitat Zitat
    In deutschland gibts eh keine Sammelklagen, oder? Also nicht in dem Sinne wie in den USA....
    Es gibt meines Wissens nach auch Sammelklagen in Deutschland. Da waren in letzter Zeit häufiger von Fällen die Rede wo es um betrogene Anleger ging, die in angeblich lukrative Fonds investierten, weil ihnen die von der Bank empfohlen wurden und die sich dann als Luftnummer erwiesen. Inwiefern sich die Sammelklagen in Deutschland und den USA unterscheiden, kann ich nicht sagen.

    Zitat Zitat
    Naja, vll isses ganz gut dass ich seit ner Weile nix mehr kaufe was Steam hat. Bis auf Skyrim, aber bei Risen 2 hats mir dann schon gereicht zb. (Mass Effect 3 hab ich wg Origin auch immer noch nicht)
    Ich verweigere mich dem ja generell, aber es wird immer schlimmer, weil ja wirklich viele/ alle Spiele, deren Erscheinen man herbei gesehnt hat nur noch mit diesem Dreck ausgeliefert werden. Man verzeih mir diesen Gedanken, aber ich spiel schon ne Weile mit dem Gedanken kaufen und cracken. Problem (neben der Illegalität): Ich würde denen dann ja trotzdem wieder Geld für das Spiel geben und die fühlen sich dann bestätigt. Es ist zum Haare ausreißen.
    Geändert von KingPaddy (11.08.2012 um 17:18 Uhr)

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