Auf Rechtsmittel verzichten? Ich glaube nicht einmal, dass es legal ist, sowas in die AGB zu schreiben. Allerdings könnte das schon eine leise Vorbereitung sein später das Geschäftsmodell zu ändern und Gebühren einzuführen. Wenn man auf Sammelklagen verzichtet, müsste jeder Einzelne dagegen zu Felde ziehen. Also ganz sauber ist das auf jeden Fall nicht. So etwas nimmt man nur in die AGB auf, wenn man eine Klagewelle fürchten muss und da sollte man sich schon fragen, was da noch kommen soll, wenn man sich in die Richtung absichern will. Tja ja. Da kommen wieder die Verschwörungstheorien hoch.








