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Du kennst aber die Mündigkeitsregelung, die mit dem oder ab dem 14. Lebensjahr in Kraft tritt und gesetzlich so geregelt ist hier? Nur zur Richtigstellung: Die Eltern eines Kindes entscheiden bis dahin, wie das Kind religiös erzogen werden soll. Das gilt auch für Migranten, die hier leben. Das streift das eigentliche Thema zwar nur, aber das in sofern, als dass ein Kind religionstechnisch erst ab 14 vollkommen frei in seiner Glaubensausübung ist.
Das war auch nur ein Argument, dass den Vorwurf entkräften sollte, ein solches Gesetz würde die freie Religionsausübung beeinflussen, aber eben durch die religiöse Erziehung ist das Kind auch schon von vornherein nicht frei in der Wahl seiner Religion, also wäre es sinnlos das gegen ein Verbot der Beschneidung ins Feld zu führen.

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Allerdings muss ich an anderer Stelle zurückziehen. Wenn es darum geht, eine Beschneidung erst ab dem 12. Lebensjahr (also die partielle religiöse Mündigkeit) ab dem die Eltern noch bis 14 eine leitende Rolle in dieser Entwicklung des Kindes inne haben, durchgeführt werden darf, so würde ich so einem Gesetzesentwurf zustimmen
Eben solches. Einem Kind kann man viel einreden ohne das es wirklich versteht, worum es geht. Der Rabbi kann bspw. viel über die Notwendigkeit der Beschneidung und deren Bedeutung erklären, aber wenn das nicht verstanden und selbst durchdacht wird, dann ist das alles vergeudet. Und so würde ich eben auch den Eltern das Recht absprechen ihr Kind ohne dessen Zustimmung beschneiden zu lassen, wenn das Kind selbst diese Verpflichtung gegenüber der Gemeinde eingehen will und das für richtig hält, dann solle es das tun.