@KingP
Du kennst aber die Mündigkeitsregelung, die mit dem oder ab dem 14. Lebensjahr in Kraft tritt und gesetzlich so geregelt ist hier? Nur zur Richtigstellung: Die Eltern eines Kindes entscheiden bis dahin, wie das Kind religiös erzogen werden soll. Das gilt auch für Migranten, die hier leben. Das streift das eigentliche Thema zwar nur, aber das in sofern, als dass ein Kind religionstechnisch erst ab 14 vollkommen frei in seiner Glaubensausübung ist.

Allerdings muss ich an anderer Stelle zurückziehen. Wenn es darum geht, eine Beschneidung erst ab dem 12. Lebensjahr (also die partielle religiöse Mündigkeit) ab dem die Eltern noch bis 14 eine leitende Rolle in dieser Entwicklung des Kindes inne haben, durchgeführt werden darf, so würde ich so einem Gesetzesentwurf zustimmen