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  1. #11
    @ Bolg
    Die Christen will ich da in dieser Sache gar nicht ausnehmen. Das mit den Ohrlöchern verstehe ich allerdings gerade nicht? Seit wann werden Kinder gezwungen sich Ohrlöcher machen zu lassen? Eher sind doch die Eltern dagegen?

    Zitat Zitat
    Und die müssen teilweise zu bestimmten Zeitpunkten ausgeführt werden, wenn man selber noch gar nicht bestimmen kann
    Das ist auch ein Argument das nur bedingt zieht. Jeder Konvertit wird dir das sagen können. Es gibt symbolische Akte um die wichtigen dieser Rituale nachvollziehen zu können und das zu jedem Zeitpunkt. Andere Kernrituale sind häufig nicht einmal an einen Zeitpunkt gebunden. Die christliche Taufe kannst du auch noch mit 90 Jahren empfangen. So sachen wie Kommunion oder Bar Mitzwa sind Rituale um den Übergang zum Erwachsenenalter zu feiern. Sie sind im Gegensatz zu Dingen wie Taufe oder Beschneidung zweitrangig. Die Beschneidung ist zwar auch mit den acht Tagen fest vorgeschrieben, aber auch bei Konvertiten ist eine nachträgliche Beschneidung zulässig. Aus meiner Sicht ist es also irrelevant wann sie sich beschneiden lassen, wenn sie zur Religionsgemeinschaft dazu gehören wollen, sonder bloß ob sie es tun.

    Zitat Zitat
    Dann nochmal die Frage ein bisschen modifiziert: Was machst du oder besser gesagt, wie willst du etwaigen Beschneidungstourismus im Falle eines Verbots in Deutschland kontrollieren/unterbinden? Also da halte ich völlig frei jeder Bewertung, andere Probleme für dringlicher, als etwaigen Familien in ihre 'Erziehung' zu pfuschen, auch wenn das jetzt arg platt klingt.
    Die Erziehung ist lt. Grundgesetz den Eltern zugewiesenes Recht. Allerdings ist ihnen dieses Recht übertragen um dieses zum Wohl des unmündigen Kindes auszuüben. Und dabei ist die Maßgabe, dass das Kindeswohl bei jeder Entscheidung im Vordergrund steht. Die Eltern haben kein Recht über die religiöse Zugehörigkeit ihres Kindes zu entscheiden und schon gar nicht diese durch einen Akt wie die Beschneidung zu zementieren.

    Zitat Zitat
    Dann nochmal die Frage ein bisschen modifiziert: Was machst du oder besser gesagt, wie willst du etwaigen Beschneidungstourismus im Falle eines Verbots in Deutschland kontrollieren/unterbinden?
    Das wird nicht möglich sein. Wir stellen das hier im Land unter Strafe und geben damit auch Kindern eine Möglichkeit gegebenenfalls ihre Eltern deswegen später zu verklagen. Ansonsten müssen wir als Vorbild agieren. Wer sein Kind ansonsten im Ausland beschneiden lässt und wenn ein Arzt oder jemand anders das mit bekommt, macht er sich nicht mitschuldig, wenn er diese Körperverletzung nicht zur Anzeige bringt.

    Und natürlich gab es das schon vorher, aber viele fühlten sich mit der rechtlichen Grauzone unsicher, ob das nun legal ist oder nicht. Da Richter durch Urteile auch Recht setzen können, haben wir hiermit die klare Aussage, dass das illegal ist und somit auch einen Anlass endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen, in dem es nun verboten wird.
    Geändert von KingPaddy (15.07.2012 um 21:59 Uhr)

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