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[Eure Daenigkeit]
Ich weiß jetzt nicht wie viele Personen es dir noch bestätigen müssen bis du es glaubst, Simon, aber sieh' es doch mal so:
Wenn du in ein neues Mietobjekt einsteigst, dann bekommst du doch seltenst die Butze einfach mit blankem Betonboden oder runzeligen Baustellenbrettern drin. Meistens ist Teppich und Laminat drauf (alleine schon um es loszuwerden) und diese Dinger sind doch kein "rechtsfreier" Raum.
Du mietest alles was bei Begehung des Objekts drin und dran ist. Da gibt es keine spezielle Klause im Vertrag in dem jedes Objekt aufgeführt ist.
Wenn du beispielsweise ein Objekt mit Garten mietest und darin befindet sich ein Gartenhäuschen oder eine riesige Tanne, dann kannst du beides nicht einfach umholzen nur weil es nicht im Vertrag drinsteht.
Genauso verhält es sich mit der Küche: Wenn sich beim Begehen des Objekts eine EBK darin befinde, dann gehört sie zur Mietsache.
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Patch 1.1.4 in Arbeit...!
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