Normalerweise findest sich eigentlich sowas verfloskelt:

"Der Nachweis einer Fremdsprache gilt als erbracht durch die absolvierten Unterrichtsstunden (die jeweils mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden) im Umfang von entweder zwei Jahren in der Sekundarstufe II oder drei Jahren in der Sekundarstufe I, wenn der Unterricht mindestens die Klasse 10 einschließt."

Außerdem gilt das erfolgreiche Abschließen des Faches Englisch mit dem Abitur in der Regel als Nachweis einer Sprachkompetenz auf Niveau B2 nach GER (das bedeutet "Fachsprachliche Kompetenz"). Im Klartext heißt das, dass du durch das Erlangen der Hochschulreife automatisch die erforderlichen Englischkenntnisse nachweist, wenn du Englisch als Pflichtfach seit der Sekundarstufe I unterrichtet bekommen hast. Soweit ich weiß verlangen nur einige Privatuniversitäten oder Fachhochschulen Zertifikate.

Es würde mich tatsächlich sehr wundern, wenn explizit der Nachweis von 7 Jahren Englischunterricht gefordert werden würde. Sollte das in der Tat der Fall sein, solltest du dich an deine ehemalige Schule wenden, die sind berechtigt (und verpflichtet), dir erforderliche Nachweise auszustellen.