Weuze, die Verwaltung hat sich mit Sicherheit vorher überlegt, ob man den Zweig stämmen kann, ansonsten hätte man ja überhaupt keine Bewilligung für den neuen Zweig bekommen. Zu dem Zeitpunkt musst du allerdings mit den Lehrern rechnen, die du hast und die dir das Ministerium dann zusätzlich bewilligen wird. Es ist ja nicht so, als ob eine Schule einfach wild Lehrer einstellen kann. Die Anzahl der Lehrerstellen einer Schule hängt vielmehr davon ab, wie der Bedarf ist und welche Lehrstellen dir vom Land bewilligt werden. Gerechnet wird dabei immer mit einer Ist-Situation, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung herrscht. Dieser Prozess läuft dann auch meist Jahre im Voraus an, so dass frühzeitig die Lehrerstellen geschaffen werden. Im Normalfall funktioniert das auch sehr gut, da der Bedarf sich ja nicht von einem Punkt auf den anderen erhöht, sondern sich sachte über die Jahre hinweg mit dem neuen Schulzweig aufbaut. Auf diese Weise entstehen dann auch keine Problemsituationen.
Extremsituationen entstehen dann, wenn Lehrer aus unterschiedlichen Gründen aus dem Kollegium ausscheiden. Das kann von der Gründung einer Familie (Schwangerschaft), über Beförderungen an andere Schulen (muss man sich für bewerben) bis hin zur Pensionierung reichen. In einem solchen Fall würde dann eine Planstelle kurzfristig wegfallen und die Stelle muss dann erst einmal ausgeschrieben werden. So ein Prozess dauert dann mindestens ein halbes Jahr, da es eine öffentliche Ausschreibung ist und man die Lehrer ja auch nicht einfach von null auf hundert an eine andere Schule versetzen kann, da ansonsten ja an der vorherigen Schule dieselben Probleme entstehen. Das sind dann die so genannten kurzfristigen Folgen, die ich meinte und die man zum Zeitpunkt der Antragstellung eben nicht auf dem Plan haben kann. Oder willst du den Lehrern verbieten eine Familie zu gründen oder eine bessere Stelle anzunehmen? Das kann nämlich auch nicht Sinn der Sache sein.
Das mit der Notenübernahme ist übrigens an einigen Berufschulen Gang und Gäbe, da einige Fächer dort eben nur einjährig unterrichtet werden und dann die Note als Gesamtbild auf das Endzeugnis übernommen wird. Bei den Abiturklassen ist es ja auch nicht anders, wenn man betrachtet, dass einige Kurse eben nur einjährig gewählt werden können. Fakt ist bei euch zudem, dass der neu entstandene Zweig eben noch keine Note eingetragen bekommen hat und deshalb unterrichtet werden muss, während bei euch ja schon eine Note eingetragen ist, auf die man zurückgreifen kann.










Ausgleichen geht theoretisch, wenn eben wenig genug arbeit da ist
) gehört.


