Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
Nicht zwangsweise. Bei mir bot die Uni damals immer noch einen Nachholtermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit an.
Ne, das ist hier Luxus / kommt vor, ist aber nicht Standardverfahren. Nachschreibtermin gilt mitunter nur, wenn man den Standardtermin nicht einhalten konnte bzw. wenn man früh genug angemeldet hat, daß man den Standardtermin nicht wahrnehmen will und lieber auf den zweiten Termin verschiebt. Macht aber vielleicht jede Uni bzw. jedes Bundesland anders.