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Thema: Eine rechtliche Frage zu FanGames

  1. #41

    Users Awaiting Email Confirmation

    Sorry aber für mich klingt das überzogen. Natürlich ist das immer risikobehaftet aber das besagte Projekt war ja auch bekannt und das war dann auch das Problem. Prestige ruft Neider oder eben auch die Sittenwächter auf den Plan. Aber es ist eher unwahrscheinlich dass das bei kleinen bedeutungslosen Maker passiert. Das Risiko steigt natürlich beim Hosten auf einer eigenen Homepage. Ansonsten ist es doch eher unwahrscheinlich vor allem weil die meisten Mahnungen wie bereits erwähnt gedeckelt werden müssten da kein großer Verstoß vorliegt (Filme sind soweit ich weiß aber eine Ausnahme).

  2. #42
    Zitat Zitat
    Aber es ist eher unwahrscheinlich dass das bei kleinen bedeutungslosen Maker passiert.
    Seh ich auch so.

    Und:

    solange es Frevel wie Videopiraterie und illegale Musikdownloads gibt, worauf die GEMA & Co. momentan ihr Hauptaugenmerk legt, wird keiner auf die Idee kommen, hier im kleinen, doch eher unbekannten RPG-Forum für Stunk zu sorgen. Das Atelier ist ja nicht das einzige Portal, welches auf dem Maker basierende Spiele anbietet. Die müssten da erstmal zu nem größeren "Vernichtungsschlag" ausholen aber warum sollten sie?

  3. #43
    Zitat Zitat von PiqueValet Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von DaosMandrak Beitrag anzeigen
    Ist der selbstschöpferische Anteil hoch genug, dann ist auch ein Edit rechtlich geschützt.
    Ein Edit jedenfalls ist niemals rechtlich geschützt, sofern er als edit zu erkennen ist.
    Noch einmal: Woher kommt dieses Gerücht, das hört man unglaublich oft im Internet? oO
    Vielen Dank, dass du dich so köstlich über meine Behauptung amüsierst.

    Diese Information habe ich vor 4-5 Jahren von einem berufstätigen Mediengestalter erhalten. Dessen Fachwissen vertraue ich leider mehr als einem Post einer anonymen Person in einem Forum...

    Zitat Zitat von PiqueValet Beitrag anzeigen
    Dann formuliere ich meine Frage um und frage: Weshalb wird so etwas schlicht übernommen anstatt sich mal kurz zu informieren. Das herauszufinden kostet dank google keine 3 Minuten.
    Und jetzt fange ich mir mal einen Troll.

    Ich gehe davon aus, dass du diese Seite ergoogelt hast: http://www.internetrecht-rostock.de/...heberrecht.htm
    Dort kommt ein Beispiel mit einem unlackiertem Fahrrad vor, was sehr stark an deiner bisherigen Argumentation erinnert. Falls du dich auf diese Seite bezogen hast, wirst du dich ziemlich ärgern, dass du den Artikel nicht ausführlich gelesen hast.

    Ich zitiere den wichtigen Teil:
    "Beim Oberbegriff „Bearbeitung“ eines Bildes ist juristisch zu differenzieren und zwar zwischen der einfachen „Bearbeitung“ und der „freien Benutzung“. Der Unterschied besteht darin, wie weit sich das neue, bearbeitete Foto vom Original entfernt hat: Ist das Original noch deutlich erkennbar, liegt „nur“ eine Bearbeitung vor, § 23 UrhG.

    Hingegen liegt eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander.
    "

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	2938_bildbearbeitung.jpg 
Hits:	17 
Größe:	40,3 KB 
ID:	11956
    Links: Original
    Mitte: Nur leicht bearbeitet
    Rechts: "Neues Werk", das auf Basis des Originals entstanden ist

    "Als Richtlinie gilt: das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen. Ist ein solcher ausreichender Abstand gegeben und stellt das neue Werk eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über das allgemein Übliche hinausgeht, dann ist das neue Werk mit einem eigenen Urheberrecht geschützt."

    Das herauszufinden kostet dank Google keine 3 Minuten

    Geändert von Daos-Mandrak (11.01.2012 um 02:44 Uhr)

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