Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
Also in NRW müssen unsere Schüler spätestens nach dem zweiten Fehltag ein solches Attest vorlegen. Ansonsten brauchen wir immer noch eine Entschuldigung der Eltern und wenn ich einen Schüler aus dem Unterricht entlasse, muss ebenfalls ein Formular von den eltern gegengezeichnet werden.
Hmm... interessant, ich kann mich ehrlich nicht erinnern, dass das bei uns so streng gehandhabt wurde. Ich meine, dass in wenigen speziellen Fällen, in denen man schon im Voraus davon ausgehen konnte, dass der Schüler mehr als nur ein paar Tage fehlen würde, ein ärztliches Attest verlangte, aber sonst hat bei uns noch jedes Mal eine einfache Entschuldigung der Eltern ausgereicht *shrug*