Zitat
Das Strafmaß war im Vergleich zu allen andern bisherigen Formen der Inquisition verhältnismäßig moderat und erstreckte sich vom Kirchenbesuch über Pilgerfahrten, das Tragen von Ketzerkreuzen (siehe: Schandmal), Gefängnis (üblicherweise „lebenslänglich“, was aber schon nach drei Jahren zu einer Entlassung führte, wenn der Gefangene Reue zeigte) und, wenn der Beschuldigte nicht abschwören wollte, bis zur Hinrichtung (Verbrennung am Pfahl) durch die weltlichen Behörden. In einigen Fällen, wenn der Beschuldigte gestorben war, bevor das Verfahren eingeleitet werden konnte, konnte es vorkommen, dass der Tote oder seine Überreste exhumiert und verbrannt wurden. Die Hinrichtung oder lebenslängliche Gefangenschaft war stets mit der Beschlagnahmung des Eigentums des Verurteilten verbunden. Der Ablauf der Inquisitionsverfahren der Römischen Inquisition unterschied sich nicht wesentlich von dem der mittelalterlichen Inquisition.
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