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ᵵ Ghost Rider ᵵ
das was weuze sagt stimmt soweit.
Allerdings ist die AGB in Deutschland nicht gültig nur weil drinsteht dass Sie es in Deutschland ist. Das wäre ja etwas sinnfrei. Mit einer Klage würde man wahrscheinlich sogar durchkommen aber ehe es soweit wäre hätte EA einem schon längst den Rechner durchleuchtet.
Wenigstens darf man das Spiel bereits geöffnet zurückgeben wenn man sich auf die Rechtswidrige AGB beruft, welche man ja erst lesen kann wenn man es installieren will. Einige Leute haben das Spiel installiert/den key aufgeschrieben und das Game zurückgegeben. Dürfte für weitere Einbußen sorgen bei EA, was mich irgendwie...glücklich stimmt 
Edit:
Jepp das mit Steam hab ich auch schon mitbekommen. Es lebe der Online-Kopierschutz.
Übrigens kursieren schon die ersten illegalen Kopien von Skyrim im Netz, genau aus diesem Grund macht für mich Steam bei einem reinen Einzelspiel-Game null Sinn...
Geändert von Van Tommels (11.11.2011 um 11:58 Uhr)
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