Zitat Zitat von Luthandorius Beitrag anzeigen
Sie weckt aber dann auf jeden Fall den Eindruck, dass sie etwas zu verbergen hätte, wenn sie nicht Einsicht gewährt(oder zumindest sinnvoll erklärt, wieso das nicht möglich ist). Und dann würde ich mir sowieso überlegen, ob ich an so einer Universität überhaupt studieren wollte.
Kann gut sein, deshalb wird das wohl in der Regel auch gemacht werden. Ändert aber nichts daran, dass die Uni im Recht ist, ihn von der Studienplatzvergabe auszuschließen, solange er nicht nachweisen kann, von Anfang an richtige Angaben gemacht zu haben, und dass sie nicht in der Nachweispflicht (wohl aber in Begründungspflicht) steht. Und ich denke mal, wenn sie ein Bewerbungsverfahren veranstalten, wird ihnen ihr Wohlgefallen bei den Bewerbern reichlich egal sein. ^^

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Aber Zeugen könnte er ja bringen. Wenn er genug bringt, die sagen, dass sie gesehen haben, dass er ein anderes Datum angegeben hat, dann müsste das ja ausreichen, damit zumindest die Universität sagt, es war anders. Die sollte zumindest freiwillig auf die Idee kommen, da sie es ja behauptet und es ja aus ihrer Sicht richtig ist und kein Problem sein dürfte, es nachzuweisen. Gibt es ja auch bei Einschreiben usw., dass gesagt werden kann, dass der Umschlag leer war - vom Seiten des Empfängers. Da wird ja auch im Internet oft geraten, dass man einen Zeugen hinzuzieht. Muss ja wohl dann schon irgendwie gelten können, sowas.
Und wer soll das richtige Datum alles gesehen haben? Wenn Mama und Papa für mich schwören, dass sie gesehen haben, dass ich das richtige Datum draufgesetzt habe, ist das kein sonderlich überzeugender Beweis. Das gleiche gilt für sonstig Verwandte und Freunde/Bekannte. Dann müsste schon der Postbeamte anrücken, der bestätigt, dass der Umschlag eindeutig befüllt war (denn zum Datum wird der auch nich viel sagen können, beim Umschlag klappt das sicher). Außerdem gelten Zeugen in der Regel nur im äußersten Fall, als bindender Nachweis gilt zuallererst die eigene Kopie der Unterlagen. Abgesehen davon sind Aussagen im Internet nicht immer so viel Wert, wie man im Allgemeinen denken mag. Abgesehen auch davon, dass man hier bereits über den Rechtsweg spricht.

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Edit: Außerdem könnte ja die Universität eine Kopie anzweifeln und sagen der hat 2x etwas ausgefüllt und sich vom richtigen ne Kopie gemacht, dies dann vernichtet und das zweite Exemplar mit falschen Angaben verschickt. Wie weißt man in so einem Fall nach?
Solche Schriftstücke haben in der Regel gesonderte Signaturen und sind immer mit Unterschrift und Datum zu versehen oder gar handschriftlich auszufüllen. Ist nicht so, als könnte man da nicht zwei Dokumente voneinander unterscheiden. Ist auch nicht so, als hätte noch niemand versucht, sich aufgrund unstimmiger Unterlagen irgendwo einzuklagen oder als hätte es noch niemals Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess einzelner Studienbewerber gegeben. Das hat Routine und die Schriftstücke sind entsprechend mit Verifizierungskriterien ausgestattet. Und Online-Bewerbungsverfahren oder semi-online geführte Bewerbungsprozesse haben bestimmte Verfahren und Sicherungen, die beiderlei Seiten rechtlich absichern.

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Da wäre ja die Uni in jedem Fall auf der sicheren Seite und hätte, wenn man es wirklich so streng sieht, freie Fahrt und könnte nach belieben unterstellen. Müsste man ja fast schon überlegen, ob man alles mögliche über einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt, der das dann dokumentiert, damit man 100%-ig abgesichert ist.
Oder man macht seine Angaben ordnungsgemäß und behält sich, wie von jedem offiziellen Dokument, eine Kopie ein. The system works. Frag mich abgesehen davon auch, wie das mit dem Kindergeld ohne Bewerbungskopien bzw. ohne de facto Studiennachweis weiterlaufen sollte. An die Familienkasse genauso wie ans Arbeitsamt kann man übrigens in vielen Fällen wirklich Scheinbewerbungen schicken und fährt damit eigentlich als Betrüger immer auf der sicheren Seite und kann nach Belieben das Leistungsprozedere umgehen. Sind nicht immer die großen bösen Institutionen, die all die Macht haben. Im Gegensatz zu den Prüfmethoden bestimmter Ämter sind die Bewerbungsverfahren im Hochschulbereich nach beider Seiten stark gesichert.