-
Gebannt!
Sie weckt aber dann auf jeden Fall den Eindruck, dass sie etwas zu verbergen hätte, wenn sie nicht Einsicht gewährt(oder zumindest sinnvoll erklärt, wieso das nicht möglich ist). Und dann würde ich mir sowieso überlegen, ob ich an so einer Universität überhaupt studieren wollte. 
Aber Zeugen könnte er ja bringen. Wenn er genug bringt, die sagen, dass sie gesehen haben, dass er ein anderes Datum angegeben hat, dann müsste das ja ausreichen, damit zumindest die Universität sagt, es war anders. Die sollte zumindest freiwillig auf die Idee kommen, da sie es ja behauptet und es ja aus ihrer Sicht richtig ist und kein Problem sein dürfte, es nachzuweisen. Gibt es ja auch bei Einschreiben usw., dass gesagt werden kann, dass der Umschlag leer war - vom Seiten des Empfängers. Da wird ja auch im Internet oft geraten, dass man einen Zeugen hinzuzieht. Muss ja wohl dann schon irgendwie gelten können, sowas.
Edit: Außerdem könnte ja die Universität eine Kopie anzweifeln und sagen der hat 2x etwas ausgefüllt und sich vom richtigen ne Kopie gemacht, dies dann vernichtet und das zweite Exemplar mit falschen Angaben verschickt. Wie weißt man in so einem Fall nach? Da wäre ja die Uni in jedem Fall auf der sicheren Seite und hätte, wenn man es wirklich so streng sieht, freie Fahrt und könnte nach belieben unterstellen. Müsste man ja fast schon überlegen, ob man alles mögliche über einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt, der das dann dokumentiert, damit man 100%-ig abgesichert ist.
Geändert von Luthandorius (28.09.2011 um 23:06 Uhr)
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln