Die Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben als Bedingung für den Erhalt eines Studienplatzes gilt als Einverständnis gegenüber den Bewerbungsrichtlinien der Universität. Das gewährleistet auch, dass fragmentarisch Daten ausgewertet werden können, sprich dass eben beispielsweise beim Abzählen der Wartesemester alle für diese Zulassungsvariante nichtrelevanten Daten nicht angeschaut werden. Halte es zumindest nicht für unwahrscheinlich, dass die entsprechende Universität eben so über die Studienplatzvergabe entscheidet. Und selbst wenn nicht, ist diese Erklärung bindend und eindeutig so formuliert, dass falsche Angaben den Ausschluss aus dem Verfahren der Studienplatzvergabe zur Folge haben. Das bedeutet, dass niemand nachfragen muss, wenn Unstimmigkeiten vorherrschen, sondern man pauschal einen Betrugsversuch unterstellen kann (selbst wenn es sich um ein Versehen handelt, das kann die Universität nicht nachvollziehen). Die Universität steht auch nicht in einer Nachweispflicht, sondern muss nur den spezifischen Grund angeben, der zum Auschluss geführt hat. Ist wie mit jedem stinknormalen Vertrag; wenn die Gegenseite - die in der Regel die eigene Vertragsseite Schwarz auf Weiß hat (in diesem Fall ist dem aus eigenen Verschulden nicht so) -, also den Bruch des Vertrages nicht widerlegen kann, gilt das so und nicht anders. Wenn ein Vertrag, um ein anderes Beispiel gleichen Prinzips zu nennen, eine Zahlung in Höhe von Dingsbums-Euro festlegt, und der bestimmte Zahlungsempfänger meint, dass er kein Geld erhalten hat, muss der zur Zahlung Bestimmte nachweisen können (beispielsweise durch eine Quittung oder einen Kontoauszug), dass die Zahlung doch getätigt wurde.
Hier behauptet eben die Uni, er hätte falsche Angaben gemacht. Das kann er nicht widerlegen, also ist die Uni im Recht. Punkt um. Ist blöd und ärgerlich, aber es ist nunmal so. Und wie Freierfall das schon richtig sagt, es sollte eine Lehre sein, sich immer eine Kopie einzubehalten, denn die ist das einzige, die das Widerspruchsrecht sichert.
Dort um Einsicht der eigenen Unterlagen zu bitten ist gar keine dumme Idee, aber wenn das zugelassen wird, dann nur aus Kulanz heraus. Verpflichtet ist die Universität in diesem Fall nicht dazu.