Das ist durchaus ein Exmatrikulationsgrund, wenn es denn stimmt. Er musste bei der Bewerbung gewährleisten, alle Angaben korrekt zu tätigen (das musste er sogar seperat nochmal versichern), weil diese ja für die Studienplatzvergabe absolut entscheidend sind (die Wartesemester berechnen sich ab Abschlussjahrgang). Deshalb: Was Cipo sagt. Wenn er nachweisen kann, dass dem nicht so ist, ist sein Studienplatz sicher; die Zusage der Uni an die Bewerber ist nämlich verbindlich und kann im Zweifelsfall eingeklagt werden. Sollte er dort tatsächlich einen Fehler gemacht haben, der sich erst nach dem Zulassungszeitraum aufgeklärt hat, ist die Universität verpflichtet, ihn als Bewerber respektive als Student auszuschließen.