da wird auch ne begründung drinstehen. wie war die? normalerweise kommt sowas nicht vor, wenn es nicht gerade irgendwelche unstimmigkeiten in seinen dokumenten gab, er irgend eine frist nicht eingehalten hat o.ä.
da wird auch ne begründung drinstehen. wie war die? normalerweise kommt sowas nicht vor, wenn es nicht gerade irgendwelche unstimmigkeiten in seinen dokumenten gab, er irgend eine frist nicht eingehalten hat o.ä.
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cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise
Wenn sie ihn angenommen haben und er ein Immatrikulationsschreiben bekommen hat, ist er drin, außer er hat wirklich irgendwas verbrochen. Einfach mal nachfragen!? Ansonsten wird man sich da mit hoher Sicherheit reinklagen können.
Sie haben als Grund angegeben das er angeblich das Jahr, in dem er sein Abi abgeschlossen hatte, falsch geschrieben hat.
Das ist durchaus ein Exmatrikulationsgrund, wenn es denn stimmt. Er musste bei der Bewerbung gewährleisten, alle Angaben korrekt zu tätigen (das musste er sogar seperat nochmal versichern), weil diese ja für die Studienplatzvergabe absolut entscheidend sind (die Wartesemester berechnen sich ab Abschlussjahrgang). Deshalb: Was Cipo sagt. Wenn er nachweisen kann, dass dem nicht so ist, ist sein Studienplatz sicher; die Zusage der Uni an die Bewerber ist nämlich verbindlich und kann im Zweifelsfall eingeklagt werden. Sollte er dort tatsächlich einen Fehler gemacht haben, der sich erst nach dem Zulassungszeitraum aufgeklärt hat, ist die Universität verpflichtet, ihn als Bewerber respektive als Student auszuschließen.
--از جمادی مُردم و نامی شدم — وز نما مُردم بهحیوان سرزدم / مُردم از حیوانی و آدم شدم — پس چه ترسم؟ کی ز مردن کم شدم؟
حمله دیگر بمیرم از بشر — تا برآرم از ملائک بال و پر / وز ملک هم بایدم جستن ز جو — کل شیء هالک الا وجهه
بار دیگر از ملک پران شوم — آنچه اندر وهم ناید آن شوم / پس عدم گردم عدم چو ارغنون — گویدم کانا الیه راجعون
So schlau warn meine Eltern mit der Kopie nicht. Aber wer kann denn auch Wissen das sie so was abziehn. Er hatte beim Datum angeblich 1978 stehn... so krass kann man sich gar nicht verschreiben.![]()
Aber ja.. ohne Kopie hat er wohl pech gehabt.
Hatten auch noch mal so im Netz geschaut. Die Uni hat das wohl mit mehreren abgezogen. Auch Leute die dann schon Wohung und alles hatten... finde so was einfach nur unverschämt.
So schlau hätten auch nicht deine Eltern, sondern dein Bruder sein sollen. Es ist ärgerlich, kann ich extrem nachvollziehen, aber damit hat er schon mal die wichtigste Lektion gelernt, die man im Leben im Umgang mit Behörden und Unternehmen lernen kann:
#1 Schicke nie was weg ohne Kopie davon!
Ernsthaft. Entweder weil die es falsch machen, oder weil du später irgendwas anderes beantworten musst, und man die Steine in den Weg legt einfach weil du dir selbst wiedersprochen hast, auch wenn es was noch so wichtiges ist.
Ach ja, direkt hinterher:
#2 Immer alles Schriftlich machen. Wenn man mit jemandem telefoniert, vergisst er im Moment des Auflegens alles. Wichtiges klärt man Persönlich oder Schriftlich, am besten beides.
#3 Wenn schon Telefonisch, so IMMER nach dem Namen desjenigen den man an der Strippe hat fragen. So kann man sich hinterher darauf berufen, und den notfalls ans Telefon holen, vllt erinnert er oder sie sich ja doch daran.
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Wieso? Wer falsche Angaben macht, hat kein Recht, aufgrund dieser Angaben einen Studienplatz zu bekommen. Wenn nur eine begrenzte Anzahl Studienplätze zur Verfügung steht, gibt es nunmal ein Auswahlverfahren mit festen Kriterien; könnte da jeder hinschreiben, was sie oder er will, würde das das System doch völlig zunichte machen. Oder, schlimmer noch, jemand bekommt einen Studienplatz, obwohl sie oder er die Kriterien nicht erfüllt, nimmt damit einem anderen den Platz weg, der, laut Verfahren, ein Anrecht auf den Studienplatz hat.
Kann den Ärger auch gut nachvollziehen, immerhin stellt man sich lange drauf ein und macht natürlich Pläne etc. Aber wenn er nichts nachweisen kann und vermutlich tatsächlich falsche Angaben gemacht hat, dann ist die Uni vollkommen im Recht. Und ist dabei auch nicht unverschämt, sondern gibt nur denjenigen eine Chance, die laut Auswahlverfahren ein Anrecht darauf haben. Es muss ja irgendwo gerecht zugehen.
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naja, die Studiengebühr werden sie ihm vermutlich zurückerstatten. Das ist aber nur in einem eingegrenzten Zeitraum möglich. Zumal bekommt er dann glaub ich auch nur die 500 € zurück. Den Rest behalten sie als "Bearbeitungsgebühr" ein. Soweit ich das weiß. Das mit dem Studienplatz ist natürlich dumm gelaufen. Nur das mit dem 1978 versteh ich nicht, wann hat er denn sein Abi gemacht?
2009. Darum sind wir uns ja sicher das sie wohl einfach nur gemerkt haben das sie überschuss hatten und nen paar Leute wegen angeblichen falschen Anhaben, wieder ne Absage gegeben haben. Naja aber da wir das nicht nach weisen können ists nun eh egal.![]()
Hm, noch zwei Tipps: Guckt a) einmal im Internet, ob andere Leute das gleiche Problem an eurer Uni hatten und wie sies gelöst haben, und b) fragt doch mal nach, ob sie euch die Bewerbung nochmal zeigen können oder so. Rechtlich müsst ihrs zwar glaub ich nachweisen (?), aber fragen kann man ja mal, ob sie das tun.
Edit: Bzw. was Mordechaj sagt.
War es denn ne Online-Bewerbung? Dann kann es ja sein, dass er sich verklickt hat oder als 1978 das älteste Abiturjahr drinstand und er es einfach nicht um Drop-Down-Menü umgeändert hat. Wie dem auch sei, ohne Nachweis habt ihr jedenfalls wenig Chance, dem noch zu widersprechen. =/
(Bei ner Online-Bewerbung gibt es aber teilweise auch Bewerberprofile; sollte das der Fall sein, soll er alles dran setzen, oder nochmal ranzukommen.)
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Ist das nicht fraglich, warum die überhaupt dann nicht vorher mal nachgefragt haben und das erst so spät denen auffällt? Wenn er 2009 sein Abi gemacht hat - wie alt ist er denn? War er denn 1978 überhaupt schon geboren? Sowas müsste doch auffallen. Vielleicht sollte die Uni erst mal nachweisen, dass er was Falsches geschickt hat, und nicht umgekehrt. Die müssen die Unterlagen ja schließlich auch noch haben und vorlgen können - gibt ja sicher Regelungen, dass man dies zur Dokumentation aufbewahrt. Würde dort hingehen, Termin machen und Einsicht verlangen. Wenn nicht, sollen sie es vor Gericht offenlegen und erklären, wieso sie nicht vorher das falsche Datum beanstandet haben(falls es offensichtlich als falsch erkennbar war).
Die Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben als Bedingung für den Erhalt eines Studienplatzes gilt als Einverständnis gegenüber den Bewerbungsrichtlinien der Universität. Das gewährleistet auch, dass fragmentarisch Daten ausgewertet werden können, sprich dass eben beispielsweise beim Abzählen der Wartesemester alle für diese Zulassungsvariante nichtrelevanten Daten nicht angeschaut werden. Halte es zumindest nicht für unwahrscheinlich, dass die entsprechende Universität eben so über die Studienplatzvergabe entscheidet. Und selbst wenn nicht, ist diese Erklärung bindend und eindeutig so formuliert, dass falsche Angaben den Ausschluss aus dem Verfahren der Studienplatzvergabe zur Folge haben. Das bedeutet, dass niemand nachfragen muss, wenn Unstimmigkeiten vorherrschen, sondern man pauschal einen Betrugsversuch unterstellen kann (selbst wenn es sich um ein Versehen handelt, das kann die Universität nicht nachvollziehen). Die Universität steht auch nicht in einer Nachweispflicht, sondern muss nur den spezifischen Grund angeben, der zum Auschluss geführt hat. Ist wie mit jedem stinknormalen Vertrag; wenn die Gegenseite - die in der Regel die eigene Vertragsseite Schwarz auf Weiß hat (in diesem Fall ist dem aus eigenen Verschulden nicht so) -, also den Bruch des Vertrages nicht widerlegen kann, gilt das so und nicht anders. Wenn ein Vertrag, um ein anderes Beispiel gleichen Prinzips zu nennen, eine Zahlung in Höhe von Dingsbums-Euro festlegt, und der bestimmte Zahlungsempfänger meint, dass er kein Geld erhalten hat, muss der zur Zahlung Bestimmte nachweisen können (beispielsweise durch eine Quittung oder einen Kontoauszug), dass die Zahlung doch getätigt wurde.
Hier behauptet eben die Uni, er hätte falsche Angaben gemacht. Das kann er nicht widerlegen, also ist die Uni im Recht. Punkt um. Ist blöd und ärgerlich, aber es ist nunmal so. Und wie Freierfall das schon richtig sagt, es sollte eine Lehre sein, sich immer eine Kopie einzubehalten, denn die ist das einzige, die das Widerspruchsrecht sichert.
Dort um Einsicht der eigenen Unterlagen zu bitten ist gar keine dumme Idee, aber wenn das zugelassen wird, dann nur aus Kulanz heraus. Verpflichtet ist die Universität in diesem Fall nicht dazu.
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