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Thema: Frage zur Studium Absage.

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  1. #1

    It's time to get schwifty.
    stars5

    Frage zur Studium Absage.

    Mein Bruder wurde an einer Universität angenommen, hatte auch seinen Ausweis bekommen und die Studium Gebühr bezahlt. Nun haben sie ihm gestern einen Brief zu geschickt das er nun doch nicht angenommen ist. Dürfen die das überhaupt?

  2. #2
    da wird auch ne begründung drinstehen. wie war die? normalerweise kommt sowas nicht vor, wenn es nicht gerade irgendwelche unstimmigkeiten in seinen dokumenten gab, er irgend eine frist nicht eingehalten hat o.ä.

  3. #3
    Wenn sie ihn angenommen haben und er ein Immatrikulationsschreiben bekommen hat, ist er drin, außer er hat wirklich irgendwas verbrochen. Einfach mal nachfragen!? Ansonsten wird man sich da mit hoher Sicherheit reinklagen können.

  4. #4

    It's time to get schwifty.
    stars5
    Sie haben als Grund angegeben das er angeblich das Jahr, in dem er sein Abi abgeschlossen hatte, falsch geschrieben hat.

  5. #5
    Habt ihr denn ne Kopie?

  6. #6
    Zitat Zitat von Solacy Beitrag anzeigen
    Sie haben als Grund angegeben das er angeblich das Jahr, in dem er sein Abi abgeschlossen hatte, falsch geschrieben hat.
    Das ist durchaus ein Exmatrikulationsgrund, wenn es denn stimmt. Er musste bei der Bewerbung gewährleisten, alle Angaben korrekt zu tätigen (das musste er sogar seperat nochmal versichern), weil diese ja für die Studienplatzvergabe absolut entscheidend sind (die Wartesemester berechnen sich ab Abschlussjahrgang). Deshalb: Was Cipo sagt. Wenn er nachweisen kann, dass dem nicht so ist, ist sein Studienplatz sicher; die Zusage der Uni an die Bewerber ist nämlich verbindlich und kann im Zweifelsfall eingeklagt werden. Sollte er dort tatsächlich einen Fehler gemacht haben, der sich erst nach dem Zulassungszeitraum aufgeklärt hat, ist die Universität verpflichtet, ihn als Bewerber respektive als Student auszuschließen.

  7. #7

    It's time to get schwifty.
    stars5
    So schlau warn meine Eltern mit der Kopie nicht. Aber wer kann denn auch Wissen das sie so was abziehn. Er hatte beim Datum angeblich 1978 stehn... so krass kann man sich gar nicht verschreiben.
    Aber ja.. ohne Kopie hat er wohl pech gehabt.
    Hatten auch noch mal so im Netz geschaut. Die Uni hat das wohl mit mehreren abgezogen. Auch Leute die dann schon Wohung und alles hatten... finde so was einfach nur unverschämt.

  8. #8
    So schlau hätten auch nicht deine Eltern, sondern dein Bruder sein sollen. Es ist ärgerlich, kann ich extrem nachvollziehen, aber damit hat er schon mal die wichtigste Lektion gelernt, die man im Leben im Umgang mit Behörden und Unternehmen lernen kann:
    #1 Schicke nie was weg ohne Kopie davon!
    Ernsthaft. Entweder weil die es falsch machen, oder weil du später irgendwas anderes beantworten musst, und man die Steine in den Weg legt einfach weil du dir selbst wiedersprochen hast, auch wenn es was noch so wichtiges ist.
    Ach ja, direkt hinterher:
    #2 Immer alles Schriftlich machen. Wenn man mit jemandem telefoniert, vergisst er im Moment des Auflegens alles. Wichtiges klärt man Persönlich oder Schriftlich, am besten beides.
    #3 Wenn schon Telefonisch, so IMMER nach dem Namen desjenigen den man an der Strippe hat fragen. So kann man sich hinterher darauf berufen, und den notfalls ans Telefon holen, vllt erinnert er oder sie sich ja doch daran.

  9. #9
    Zitat Zitat von Solacy Beitrag anzeigen
    finde so was einfach nur unverschämt.
    Wieso? Wer falsche Angaben macht, hat kein Recht, aufgrund dieser Angaben einen Studienplatz zu bekommen. Wenn nur eine begrenzte Anzahl Studienplätze zur Verfügung steht, gibt es nunmal ein Auswahlverfahren mit festen Kriterien; könnte da jeder hinschreiben, was sie oder er will, würde das das System doch völlig zunichte machen. Oder, schlimmer noch, jemand bekommt einen Studienplatz, obwohl sie oder er die Kriterien nicht erfüllt, nimmt damit einem anderen den Platz weg, der, laut Verfahren, ein Anrecht auf den Studienplatz hat.

    Kann den Ärger auch gut nachvollziehen, immerhin stellt man sich lange drauf ein und macht natürlich Pläne etc. Aber wenn er nichts nachweisen kann und vermutlich tatsächlich falsche Angaben gemacht hat, dann ist die Uni vollkommen im Recht. Und ist dabei auch nicht unverschämt, sondern gibt nur denjenigen eine Chance, die laut Auswahlverfahren ein Anrecht darauf haben. Es muss ja irgendwo gerecht zugehen.

  10. #10
    naja, die Studiengebühr werden sie ihm vermutlich zurückerstatten. Das ist aber nur in einem eingegrenzten Zeitraum möglich. Zumal bekommt er dann glaub ich auch nur die 500 € zurück. Den Rest behalten sie als "Bearbeitungsgebühr" ein. Soweit ich das weiß. Das mit dem Studienplatz ist natürlich dumm gelaufen. Nur das mit dem 1978 versteh ich nicht, wann hat er denn sein Abi gemacht?

  11. #11

    It's time to get schwifty.
    stars5
    2009. Darum sind wir uns ja sicher das sie wohl einfach nur gemerkt haben das sie überschuss hatten und nen paar Leute wegen angeblichen falschen Anhaben, wieder ne Absage gegeben haben. Naja aber da wir das nicht nach weisen können ists nun eh egal.

  12. #12
    Hm, noch zwei Tipps: Guckt a) einmal im Internet, ob andere Leute das gleiche Problem an eurer Uni hatten und wie sies gelöst haben, und b) fragt doch mal nach, ob sie euch die Bewerbung nochmal zeigen können oder so. Rechtlich müsst ihrs zwar glaub ich nachweisen (?), aber fragen kann man ja mal, ob sie das tun.
    Edit: Bzw. was Mordechaj sagt.

  13. #13
    Zitat Zitat von Solacy Beitrag anzeigen
    2009. Darum sind wir uns ja sicher das sie wohl einfach nur gemerkt haben das sie überschuss hatten und nen paar Leute wegen angeblichen falschen Anhaben, wieder ne Absage gegeben haben. Naja aber da wir das nicht nach weisen können ists nun eh egal.
    War es denn ne Online-Bewerbung? Dann kann es ja sein, dass er sich verklickt hat oder als 1978 das älteste Abiturjahr drinstand und er es einfach nicht um Drop-Down-Menü umgeändert hat. Wie dem auch sei, ohne Nachweis habt ihr jedenfalls wenig Chance, dem noch zu widersprechen. =/
    (Bei ner Online-Bewerbung gibt es aber teilweise auch Bewerberprofile; sollte das der Fall sein, soll er alles dran setzen, oder nochmal ranzukommen.)

  14. #14
    Zitat Zitat von Solacy Beitrag anzeigen
    2009. Darum sind wir uns ja sicher das sie wohl einfach nur gemerkt haben das sie überschuss hatten und nen paar Leute wegen angeblichen falschen Anhaben, wieder ne Absage gegeben haben. Naja aber da wir das nicht nach weisen können ists nun eh egal.
    öhm, klar kann er das nachweisen. Abizeugnis einpacken, hingehen, klar Schiff machen.

  15. #15
    Zitat Zitat
    öhm, klar kann er das nachweisen. Abizeugnis einpacken, hingehen, klar Schiff machen.
    Das Problem ist nicht sein Abi-Datum, sondern dass er es auf der Anmeldung angeblich falsch angegeben hat. Einziger Beweis wäre daher die Anmeldung selbst.

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