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Thema: Viel Dampf um Nichts? - Die Steamfrage und andere Zumutungen

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  1. #11
    Anhand dieses Auszuges komme ich eindeutig zu dem Schluss das Steam keinesfalls verpflichtet ist, euch überhaupt irgendetwas zu geben, wenn der account gehacked wird. Im Zweifel können sie mit Verweis auf ihre AGB's das Ganze einfach auf euch abwälzen. Ihr habt den Schaden.

    Zitat Zitat
    Aber sie machen es.
    Und das ist kein Argument. Normalerweise nehmen bspw. Bekleidungsgeschäfte auch sachen zurück die nicht passen, aber sie sind dazu (anders als ein weitläufiger Irrglaube vermuten lässt) nicht verpflichtet dies zu tun. Eine Freundin stand vor dem Problem ein Kleid zurückzugeben, dass ihr geschenkt wurde, es war aber zu klein. Der Händler wollte es jedoch nicht zurücknehmen. Ihr könnt da noch sooft sagen, dass sie es machen, Sicherheit habt ihr in dieser Sache ohne rechtlichen Anspruch nicht.

    Zitat Zitat
    In Deutschen Gerichten (jezzuz) besteht vieleicht die Chance, ich gehöre aber zu der sorte Mensch die es für leicht debil halten würde für einen Gegenwert von 10-100€ vor Gericht zu ziehen.
    So jetzt lass doch mal die Katze aus dem Sack und sag uns in welchem schönen Land dieser Welt du lebst. Ich finde es überhaupt nicht debil für 100 Euro vor Gericht zu ziehen. Generell handelt es sich auch bei 100 Euro um eine ziemliche Menge Geld und überhaupt muss Recht, Recht bleiben, wenn ich einen Anspruch habe, dann habe ich das gute Recht diesen Anspruch auch durchzusetzen. Allerdings und damit hättest du Recht, bringt es rein garnichts zu klagen, wenn man keinen rechtlichen Anspruch vorweisen kann (und das geben die AGBs nun einmal nicht her). Theoretisch wäre Steam damit frei in solchen Dingen mit euch zu machen was es will. Im schlimmsten Fall herrscht Willkür.

    Bevor wir also weiter darüber diskutieren, ob man das jetzt so verbissen sehen sollte, besteht die Tatsache an der Sache hierin: Der Steamnutzer genießt keinerlei Rechtssicherheit im Bezug auf seinen Account, sondern ist im Zweifel von der Kulanz des Unternehmens abhängig.

    Der Gegenbeweis wird akzeptiert.
    Geändert von KingPaddy (04.09.2011 um 14:38 Uhr)

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