Das wollen sie dich zumindest glauben machen. Wenn du durch Fehlinformationen oder List zu einem mündlichen Vertrag gelangst, bist du rechtlich nicht dazu verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. Ich habe beispielsweise kurz nach meinem 18ten Geburtstag aus jugendlichem Leichtsinn mal bei einem Werbeanruf "Ja" gesagt, als sie meinten, sie würden mir kostenlos was zuschicken (Adresse und dergleichen hatten sie schon irgendwo her bezogen, wo ich wohl mal sehr unachtsam meine Daten eingegeben hatte). Eine Woche später hatte ich dann einen absolut nutzlosen Scheißartikel im Briefkasten, zusammen mit einer Bestellrechnung und einer Überweisung zum Ausfüllen. Bezahlt habe ich das nicht, weil ich es nämlich nicht bestellt habe. Ich habe es auch nicht zurückgeschickt, weil dafür kein Umschlag bei lag und ich kein Geld dafür ausgeben muss, dass andere ihr Eigentum einfordern können. Die Firma hatte laut Internetquellen auch schon ein paar Verfahren am Hals gehabt, die sie alle verloren haben, und mit der Information fühlte ich mich dann entgültig bestätigt und hab auch die darauffolgenden Zahlungsaufforderungen ignoriert. Nach zwei Monaten und einem Haufen unnötigen Altpapier bin ich jetzt um einen wertlosen Scheißartikel, für den mal 8,90 Euro verlangt waren, und eine Erfahrung reicher.
Fakt ist, dass du bei einem mündlichen Vertrag vollständig und richtig informiert werden musst, damit er rechtlich gültig ist. Außerdem muss dir nachgewiesen werden können, dass du den Vertrag mündlich geschlossen hast und dazu sind entsprechende Firmen entweder nicht in der Lage oder sie würden damit ihr Vorgehen enttarnen.
Es ist deshalb bei sowas immer gut, sich prinzipiell erstmal im Recht zu glauben. Aufgrund des niedrigen Ansehens solcher Firmen und der derzeitigen Gesetzeslage ist der Angerufene auch so gut wie immer im Vorteil, selbst wenn er im ersten Moment zu etwas zustimmen sollte.