Zitat Zitat von Van Tommels Beitrag anzeigen
Das klingt aber schon sehr naiv, findest du nicht? Diese benötigte "Sachlage" ist auch erfüllt, wenn der Beamte festlegt "Dort wird immer zu schnell gefahren, also erhöhte Unfallgefahr". Ob dort schon je mal ein Unfall passiert ist, ist zweitrangig. Die Hauptrolle spielen immer noch die Banknoten in den Augen.
Nein, das reicht nicht aus. In dem Fall läuft die Kette so, dass der Beamte seinen Verdacht seinem Vorgesetzten meldet und der entscheidet darüber, ob er das an die Landesbehörde weitergibt. Gibt die dokumentierte Sachlage das her, gibt er es an die Landesbehörde weiter, die ihrerseits noch einmal die Faktenlage prüft. Erst wenn dies positiv beschieden wird, gibt es einen positiven Bescheid zum Blitzen. Ohne dokumentierte Sachlage gibt es daher kein Blitzen, eine einzelne Aussage reicht da nicht aus.