Ich weiß zwar nicht, wie das in Sachsen abläuft, aber zumindest in NRW können nicht einfach so Radarkontrollen durchgeführt werden. Die müssen immer von einer Oberen Landesbehörde (also meistens der Bezirksregierung) abgesegnet werden. Die entscheidet dann auf Grund der Sachlage, wozu auch Beschwerden von Anwohnern und eben Unfallinformationen gehören, ob geblitzt werden darf. Völlig ohne Sachlage kann keine Blitzerei stattfinden.![]()