Naja, in USA kann ja ein Künstler von seinen Urheberrechten abtreten und diese an andere weiterreichen und das wird grad bei jüngeren Künstlern oft gemacht.
Dies ist in Deutschland aber so nicht möglich. Das Recht liegt nur allein beim Urheber. Der Urheber kann aber anderen Personen Rechte einräumen.
Also müsste die GEMA schön jeden Künstler fragen, ob deren Videos auf Youtube gesperrt werden sollen.
Aber wie man sieht, wurde z.b dieses Video gesperrt, obwohl es die Künstler es selbst hochgeladen habe. (Für die, die es interessiert: Es ist Tiger Hifi - King of my Castle)