mascot
pointer pointer pointer pointer

Ergebnis 1 bis 20 von 308

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #17
    Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
    YouTube wird aber nicht mit Abmahnngsschriften bombardiert, weil man weiß, dass dieses Unternehmen gegen so eine Klagewelle eine Armada von Anwälten losschicken würde, die diese Schreiben im großen Stil durch den argumentatorischen Schredder jagen würden.
    Der kleine Heini, der ein Lied/Video toll findet und es der Welt präsentieren will, ist dagegen viel leichtere Beute - wie ein krankes Reh.
    Das ist nicht richtig.
    Youtube bekommt hier die Anweisung der GEMA/Plattenlabels/etc. die Videos zu löschen.
    Provider müssen nur die Inhalte löschen, wenn sie darauf hingewiesen werden, wenn ein Verstoß vorliegt. Kommt Youtube nicht mit, bekommen sie Abmahnungen.

    Youtube hatte doch schon mal die schnauze voll gehabt und hat mal selbst nachgeforscht. Sie fanden heraus, dass ein großes Plattenlabel selbst die Videos hochgeladen hat und sie dann bei Youtube gemeldet. Sie wollten auf diese Weise Youtube mit Anweisungen fluten, damit sie nicht mehr hinterherkommen und Youtube verklagen können. Youtube hat aber diesen Vorfall an die Presse weitergeleitet.

    Die größte Frechheit ist allerdings, dass die GEMA das Recht besitzt, Videos zu löschen/sperren, obwohl der/die Künstler/in es selbst hochgeladen haben.
    Laut §15 - 22 des Urheberrechtsgesetz hat der Urheber selbst das alleinige Recht, seine Werke zu verwerten. Die GEMA muss sich also nach den Künstern richten und nicht andersrum.

    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    Liege ich da jetzt komplett falsch oder müsste da nicht auch YT bei einer Abmahnwelle miteinbezogen werden? Ich meine, wenn ich manchmal einen Song suche, muss ich mich teilweise erst mal durch zig Coverversionen wühlen.
    Coverversionen sind was anderes. Deswegen findet man zu vielen Liedern nur noch sowas.
    Bei Coverversionen werden Zitate aus dem Lied entnommen und dies ist laut §51 des Urheberrechtsgesetz erlaubt.
    Im §62 des Urheberrechtsgesetz Absatz 2 ist es auch geregelt, dass Änderungen an den Zitaten vorgenommen dürfen, wenn sie eine andere Stimm- oder Tonlage haben.
    Geändert von Whiz-zarD (26.07.2011 um 11:32 Uhr)

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •