Das ist nicht richtig.
Youtube bekommt hier die Anweisung der GEMA/Plattenlabels/etc. die Videos zu löschen.
Provider müssen nur die Inhalte löschen, wenn sie darauf hingewiesen werden, wenn ein Verstoß vorliegt. Kommt Youtube nicht mit, bekommen sie Abmahnungen.
Youtube hatte doch schon mal die schnauze voll gehabt und hat mal selbst nachgeforscht. Sie fanden heraus, dass ein großes Plattenlabel selbst die Videos hochgeladen hat und sie dann bei Youtube gemeldet. Sie wollten auf diese Weise Youtube mit Anweisungen fluten, damit sie nicht mehr hinterherkommen und Youtube verklagen können. Youtube hat aber diesen Vorfall an die Presse weitergeleitet.
Die größte Frechheit ist allerdings, dass die GEMA das Recht besitzt, Videos zu löschen/sperren, obwohl der/die Künstler/in es selbst hochgeladen haben.
Laut §15 - 22 des Urheberrechtsgesetz hat der Urheber selbst das alleinige Recht, seine Werke zu verwerten. Die GEMA muss sich also nach den Künstern richten und nicht andersrum.
Coverversionen sind was anderes. Deswegen findet man zu vielen Liedern nur noch sowas.
Bei Coverversionen werden Zitate aus dem Lied entnommen und dies ist laut §51 des Urheberrechtsgesetz erlaubt.
Im §62 des Urheberrechtsgesetz Absatz 2 ist es auch geregelt, dass Änderungen an den Zitaten vorgenommen dürfen, wenn sie eine andere Stimm- oder Tonlage haben.