Wobei sie da theoretisch gesehen eine sehr schwache Position haben; denn einfach nur zu schreiben "Sie haben Urheberrechte verletzt!!!111einself" reicht da - selbst bei unseren "seltsamen Gesetzen" () nicht aus. Der Tatbestand muss schon genau definiert sein, damit er rechtsgültig ist (soweit ich das weiß, mein juristisches Fachwissen hält sich da auch in Grenzen). Daher werden sie wohl eher die Facebook-Honks anschreiben, die sich sagen "Einstellungen für die Privatsphä... ach egal, passt schon".
Das dürfte den Anwälten, die die Abmahnungen schreiben, ziemlich egal sein - die gucken nur: wer benutzte wann diese und jene Plattform und hat Daten runtergeladen und bereit gestellt? Ob es sich bei der vakanten Datei um etwas handelt, das man legal zum Download bereitstellen darf, ist da erstmal uninteressant. Denn die Meisten, die solche Schreiben im Briefkasten finden, werden alleine aus der Panik (oder dem schlechten Gewissen) heraus den Forderungen des Anwalts nachkommen, anstatt sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt zu wenden.