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  1. #1
    Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
    Ja und? Das Problem ist einfach: die Abmahnungsanwälte werden damit durchkommen - vielleicht nur zu einem gewissen Prozentsatz ihrer gesamten Abmahnungen, aber selbst das reicht aus, um ordentlich Gewinn zu machen. Und die Klage von wegen Lenny über Torrent zu laden ging in der Hinsicht weniger um die heruntergeladene Datei, als vielmehr gegen die Nutzung von Torrents (das Herunterladen ist soweit nicht die eigentliche Straftat, vielmehr das Bereitstellen, was man bei Torrents nun mal tut).
    Nein. Torrent an und für sich ist legal, der Inhalt mach es illegal. was aber im Falle Debian auch nicht gegeben war, da die Media Holding für die die
    Abmahnanwälte versucht haben zu klagen (mehr als dubios, und auch nicht zum ersten Mal in solchen Fällen) Lizenzinhaber eines alten Red Hat oder Mandrake waren/sind.
    Geändert von fedprod (26.07.2011 um 09:31 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat von fedprod Beitrag anzeigen
    Nein. Torrent an und für sich ist legal, der Inhalt mach es illegal. was aber im Falle Debian auch nicht gegeben war, da die Media Holding für die die
    Abmahnanwälte versucht haben zu klagen (mehr als dubios, und auch nicht zum ersten Mal in solchen Fällen) Lizenzinhaber eines alten Red Hat oder Mandrake waren/sind.
    Debian steht doch unter der GPL, wenn ich mich nicht sehr irre? o_O Demnach darf das absolut jeder weiterverbreiten wie er lustig ist, auch ohne eine spezielle Lizenz zu besitzen …

    Und Sig aus.

  3. #3
    Zitat Zitat von drunken monkey Beitrag anzeigen
    Debian steht doch unter der GPL, wenn ich mich nicht sehr irre? o_O Demnach darf das absolut jeder weiterverbreiten wie er lustig ist, auch ohne eine spezielle Lizenz zu besitzen …

    Und Sig aus.
    Ja, aber die dachten sich wohl Linux gleich Linux. Unser Mandant hat ne Lizenz (wie gesagt für eine alte Kommerzielle Version) also hauen wir mal nach.
    Und ja... ich vergesse jedesmal das Häkchen wegzumachen, auch wenn ich vorher extra noch dran denke *kratz*

    Edit:
    Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
    Das dürfte den Anwälten, die die Abmahnungen schreiben, ziemlich egal sein - die gucken nur: wer benutzte wann diese und jene Plattform und hat Daten runtergeladen und bereit gestellt? Ob es sich bei der vakanten Datei um etwas handelt, das man legal zum Download bereitstellen darf, ist da erstmal uninteressant. Denn die Meisten, die solche Schreiben im Briefkasten finden, werden alleine aus der Panik (oder dem schlechten Gewissen) heraus den Forderungen des Anwalts nachkommen, anstatt sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt zu wenden.
    Das allerdings, aber wenn die zu dreist werden dürfen DIE Zahlen hrhr

    @ Byder: Yo. Den unten aufgeführten Dialog, der einem Kommentar entnommen ist, kann man sich gut in echt vorstellen.
    Nur das die Anwälte heute erst anfangen zu mahnen wenn sie eine Lücke erspähen, und erst dann etwaige Klienten suchen die auch klagen wollen.
    Die ganzen Mahngebühren die die Panikleute schicken bleiben ansonsten zu 100% bei den Anwälten, leicht verdientes Geld. Aber selbst das ist nicht legal.
    Zitat Zitat
    S: Wir klagen auf 75 Billionen!
    A: Sir, das können wir nicht!
    S: Wieso nicht?
    A: Weil das die gesamten Einnahmen aller Menschen der Welt übersteigt.
    S: Und?
    A: Finden Sie das denn nicht selbst lächerlich?
    S: Doch schon.
    A: Warum sollen wir dann auf so viel klagen?
    S: Na macht doch Spaß, oder nicht?!
    A: Stimmt! Da haben Sie wiederum recht. Ich werde dann mal die Klage aufsetzen. Ich warte nur noch, bis das Album fertig herunter geladen ist.
    Geändert von fedprod (26.07.2011 um 09:43 Uhr)

  4. #4
    Zitat Zitat von DJ n
    Okay, dir lasse ich das nochmal durchgehen - aber nur weil du es bist. Bei jedem anderen wäre das nicht so Aber ja du hast Recht, es müsste "Wer von euch ist bei Facebook angemeldet?" heißen *knuff*
    War ja auch nur Spaß^^ Ich habe bestimmt keine Lust, jetzt zwei Seiten mit Diskussion füllen >>"

    Stelle ich mir trotzdern ziemlich verrückt vor...ich meine, das würde dann ja nicht nur facebook sondern auch alle möglichen anderen Netzwerke betreffen. Auf VZ zum Beispiel ist es ja das gleiche und und und...
    Geändert von luckyless (26.07.2011 um 09:44 Uhr)

  5. #5
    Zitat Zitat von drunken monkey Beitrag anzeigen
    Ach, nicht mal darauf würde ich wetten. Einfach auf gut Glück halb Facebook anschreiben, die meisten davon werden schon irgendwas falsches verlinkt haben. XD
    Wobei sie da theoretisch gesehen eine sehr schwache Position haben; denn einfach nur zu schreiben "Sie haben Urheberrechte verletzt!!!111einself" reicht da - selbst bei unseren "seltsamen Gesetzen" () nicht aus. Der Tatbestand muss schon genau definiert sein, damit er rechtsgültig ist (soweit ich das weiß, mein juristisches Fachwissen hält sich da auch in Grenzen). Daher werden sie wohl eher die Facebook-Honks anschreiben, die sich sagen "Einstellungen für die Privatsphä... ach egal, passt schon".

    Zitat Zitat von fedprod Beitrag anzeigen
    Nein. Torrent an und für sich ist legal, der Inhalt mach es illegal. was aber im Falle Debian auch nicht gegeben war, da die Media Holding für die die
    Abmahnanwälte versucht haben zu klagen (mehr als dubios, und auch nicht zum ersten Mal in solchen Fällen) Lizenzinhaber eines alten Red Hat oder Mandrake waren/sind.
    Das dürfte den Anwälten, die die Abmahnungen schreiben, ziemlich egal sein - die gucken nur: wer benutzte wann diese und jene Plattform und hat Daten runtergeladen und bereit gestellt? Ob es sich bei der vakanten Datei um etwas handelt, das man legal zum Download bereitstellen darf, ist da erstmal uninteressant. Denn die Meisten, die solche Schreiben im Briefkasten finden, werden alleine aus der Panik (oder dem schlechten Gewissen) heraus den Forderungen des Anwalts nachkommen, anstatt sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt zu wenden.

  6. #6
    Find ich bescheuert, dämlich und verdammt dreist, dass es möglich ist.
    Wieso dreht man de Industrien einfach nicht den Hahn zu und sagt "Ihr mahnt so viele Leute ab und habt pro Person den Verkaufspreis des Albums mindestens 10 mal (wenn nicht sogar 100 mal) wieder raus - da kann man nicht mehr davon sprechen, dass ihr geschädigt seid also hört mal auf, so beschissen hohe Summen von Leuten zu verlangen." Oder sonstwie. Meine Meinung.

    Natürlich kann man so nicht argumentieren und vom Gesetz her stehen sie auf der richtigen Seite und vorteilhaft für die Wirtschaft ists vielleicht wohl auch (weiß nicht, wer alles an den Abmahnungen verdient.)

    Erinnert mich auch etwas an diesen Artikel.

    Zitat Zitat von DJ N
    Denn die Meisten, die solche Schreiben im Briefkasten finden, werden alleine aus der Panik (oder dem schlechten Gewissen) heraus den Forderungen des Anwalts nachkommen, anstatt sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt zu wenden.
    Der Gang zum Anwalt ist auch nur ab einem bestimmten Betrag sinnvoll. Idr lohnt es sich aber doch, da der Anwalt durch den Briefverkehr die Angelegenheit soweit herausschieben kann, dass sie entweder vergessen oder ignoriert wird. Oder die Kanzlei pleite geht.

    Die schicken ja Wellen von Abmahnungen los und auf jedes Anwaltsschreiben zu reagieren usw. ist auch zeitaufwändig.
    Geändert von Byder (26.07.2011 um 09:36 Uhr)

  7. #7
    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    War ja auch nur Spaß^^ Ich habe bestimmt keine Lust, jetzt zwei Seiten mit Disukussion füllen >>"
    Weiß ich doch

    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    Stelle ich mir trotzdern ziemlich verrückt vor...ich meine, das würde dann ja nicht nur facebook sondern auch alle möglichen anderen Netzwerke betreffen. Auf VZ zum Beispiel ist es ja das gleiche und und und...
    Eben - auf den VZ-Seiten ist das sogar noch weitaus mehr als auf Facebook (so jedenfalls ist mein Eindruck).

    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Find ich bescheuert, dämlich und verdammt dreist, dass es möglich ist.
    Wieso dreht man de Industrien einfach nicht den Hahn zu und sagt "Ihr mahnt so viele Leute ab und habt pro Person den Verkaufspreis des Albums mindestens 10 mal (wenn nicht sogar 100 mal) wieder raus - da kann man nicht mehr davon sprechen, dass ihr geschädigt seid also hört mal auf, so beschissen hohe Summen von Leuten zu verlangen." Oder sonstwie. Meine Meinung.

    Natürlich kann man so nicht argumentieren und vom Gesetz her stehen sie auf der richtigen Seite und vorteilhaft für die Wirtschaft ists vielleicht wohl auch (weiß nicht, wer alles an den Abmahnungen verdient.)

    Erinnert mich auch etwas an diesen Artikel.
    Du, das Problem liegt wohl hauptsächlich darin begründet, dass die Rechtslage im Internet in großen Teilen eine gewaltige Grauzone darstellt.
    Zumal sich bis vor einigen Jahren die Justiz auch selten bis gar nicht mit Rechtsfällen im Bezug auf das Internet oder die übers Internet angebotenen Dienstleistungen befasst hat. Das bietet für ein gewisses Klientel natürlich die perfekte Grundlage, diese "Gesetzeslücken" so weit und so lange auszubeuten, bis etwas dagegen unternommen wird. Und das kann - man kennt ja den deutschen Staat - ziemlich lange dauern.

  8. #8
    Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
    Du, das Problem liegt wohl hauptsächlich darin begründet, dass die Rechtslage im Internet in großen Teilen eine gewaltige Grauzone darstellt.
    Zumal sich bis vor einigen Jahren die Justiz auch selten bis gar nicht mit Rechtsfällen im Bezug auf das Internet oder die übers Internet angebotenen Dienstleistungen befasst hat. Das bietet für ein gewisses Klientel natürlich die perfekte Grundlage, diese "Gesetzeslücken" so weit und so lange auszubeuten, bis etwas dagegen unternommen wird. Und das kann - man kennt ja den deutschen Staat - ziemlich lange dauern.
    This. Und erst recht wenn die Klagen, bzw das Klientel noch aus dem Ausland kommen.

  9. #9
    Jop, hatte mich mit dem Thema mal recht intensiv befasst.

    Nur ist das in meinen Augen ne richtige fiese Methode, aus jedem Piss den Leuten das aus der Tasche zu ziehen. Lad dir nen Song runter, werd erwischt und zahl 1000 €. Hoffentlich bist du ein armer Student, der 3 Monate dafür arbeiten muss, um 1000 € zusammenzuhaben. Urheberrechte sind auch nur noch ein Geldhahn. Die Zahlen zum entstandenen Schaden werden anscheinend danach berechnet, wie oft Datei XY runtergeladen wurde, obwohl mehrere Studien erwiesen haben, dass man im Schnitt nicht nur runterlädt, was man haben will, sondern auch, was man haben kann. Demnach also Zeug, was du dir nie nie nie nie kaufen würdest.

    Und das sollte ihnen doch zeigen, dass man keinen wirklichen Schaden berechnen kann.

    Und jetzt muss man noch auf Facebook bangen? Urheberrechtsverletzungen sind keine Verletzungen mehr (zumindest verbinde ich Verletzung mit Schaden), sondern ein Weg, Geld für Musiker zu bekommen, von denen sich keiner die Alben kaufen möchte. Wow.

    Ach, mich macht das Thema total wütend und ich bräuchte 2 Stunden, um meinen Hasspost vollständig zu verfassen, aber ich glaub, ich geh mal schlafen. :V

  10. #10
    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    Liege ich da jetzt komplett falsch oder müsste da nicht auch YT bei einer Abmahnwelle miteinbezogen werden? Ich meine, wenn ich manchmal einen Song suche, muss ich mich teilweise erst mal durch zig Coverversionen wühlen.
    Und genau da liegt ja das Absurde an der Sache; die eigentliche "Verletzung der Urheberrechte" beginnt ja bereits damit, das Video eines Songs bei YouTube hochzuladen (da ich einfach mal stark bezweifle, dass diejenigen, die die Videos hochladen, sich vorher bei den Bands, deren Management oder Label eine Genehmigung geholt haben). YouTube wird aber nicht mit Abmahnngsschriften bombardiert, weil man weiß, dass dieses Unternehmen gegen so eine Klagewelle eine Armada von Anwälten losschicken würde, die diese Schreiben im großen Stil durch den argumentatorischen Schredder jagen würden.
    Der kleine Heini, der ein Lied/Video toll findet und es der Welt präsentieren will, ist dagegen viel leichtere Beute - wie ein krankes Reh.
    Wundert mich persönlich, dass bisher niemand hier im Forum angeschrieben wurde, dass er/sie Bilder oder Videos ohne vorherige Einverständniserklärung des Urhebers gepostet hat. Wäre ja prinzipiell der identische Fall *kratz*

    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Und jetzt muss man noch auf Facebook bangen? Urheberrechtsverletzungen sind keine Verletzungen mehr (zumindest verbinde ich Verletzung mit Schaden), sondern ein Weg, Geld für Musiker zu bekommen, von denen sich keiner die Alben kaufen möchte. Wow.
    Satz des Tages

  11. #11
    Zitat Zitat von DJ n
    Wundert mich persönlich, dass bisher niemand hier im Forum angeschrieben wurde, dass er/sie Bilder oder Videos ohne vorherige Einverständniserklärung des Urhebers gepostet hat. Wäre ja prinzipiell der identische Fall *kratz*
    Jetzt beschrei es doch nicht!

  12. #12
    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    Jetzt beschrei es doch nicht!
    Tut mir leid, ich bin schon ruhig .___.'

  13. #13
    Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
    YouTube wird aber nicht mit Abmahnngsschriften bombardiert, weil man weiß, dass dieses Unternehmen gegen so eine Klagewelle eine Armada von Anwälten losschicken würde, die diese Schreiben im großen Stil durch den argumentatorischen Schredder jagen würden.
    Der kleine Heini, der ein Lied/Video toll findet und es der Welt präsentieren will, ist dagegen viel leichtere Beute - wie ein krankes Reh.
    Das ist nicht richtig.
    Youtube bekommt hier die Anweisung der GEMA/Plattenlabels/etc. die Videos zu löschen.
    Provider müssen nur die Inhalte löschen, wenn sie darauf hingewiesen werden, wenn ein Verstoß vorliegt. Kommt Youtube nicht mit, bekommen sie Abmahnungen.

    Youtube hatte doch schon mal die schnauze voll gehabt und hat mal selbst nachgeforscht. Sie fanden heraus, dass ein großes Plattenlabel selbst die Videos hochgeladen hat und sie dann bei Youtube gemeldet. Sie wollten auf diese Weise Youtube mit Anweisungen fluten, damit sie nicht mehr hinterherkommen und Youtube verklagen können. Youtube hat aber diesen Vorfall an die Presse weitergeleitet.

    Die größte Frechheit ist allerdings, dass die GEMA das Recht besitzt, Videos zu löschen/sperren, obwohl der/die Künstler/in es selbst hochgeladen haben.
    Laut §15 - 22 des Urheberrechtsgesetz hat der Urheber selbst das alleinige Recht, seine Werke zu verwerten. Die GEMA muss sich also nach den Künstern richten und nicht andersrum.

    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    Liege ich da jetzt komplett falsch oder müsste da nicht auch YT bei einer Abmahnwelle miteinbezogen werden? Ich meine, wenn ich manchmal einen Song suche, muss ich mich teilweise erst mal durch zig Coverversionen wühlen.
    Coverversionen sind was anderes. Deswegen findet man zu vielen Liedern nur noch sowas.
    Bei Coverversionen werden Zitate aus dem Lied entnommen und dies ist laut §51 des Urheberrechtsgesetz erlaubt.
    Im §62 des Urheberrechtsgesetz Absatz 2 ist es auch geregelt, dass Änderungen an den Zitaten vorgenommen dürfen, wenn sie eine andere Stimm- oder Tonlage haben.
    Geändert von Whiz-zarD (26.07.2011 um 11:32 Uhr)

  14. #14
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig.
    Youtube bekommt hier die Anweisung der GEMA/Plattenlabels/etc. die Videos zu löschen.
    Provider müssen nur die Inhalte löschen, wenn sie darauf hingewiesen werden, wenn ein Verstoß vorliegt. Kommt Youtube nicht mit, bekommen sie Abmahnungen.

    Youtube hatte doch schon mal die schnauze voll gehabt und hat mal selbst nachgeforscht. Sie fanden heraus, dass ein großes Plattenlabel selbst die Videos hochgeladen hat und sie dann bei Youtube gemeldet. Sie wollten auf diese Weise Youtube mit Anweisungen fluten, damit sie nicht mehr hinterherkommen und Youtube verklagen können. Youtube hat aber diesen Vorfall an die Presse weitergeleitet.
    Okay, diesen Vorfall kannte ich gar nicht.
    Wobei für jemanden, der eine Abmahnung wegen eines Musikvideos auf Facebook bekommen hat, dann ein "logischer Schritt" sein könnte, YouTube für die Versäumnis anzuklagen, die entsprechenden Videos nicht rechtzeitig gelöscht zu haben. Zumindest theoretisch würde man das dann machen können, sofern ich deine Erläuterung richtig verstanden habe. Dass dieser Fall allerdings eintrifft, bezweifle ich jedoch ganz stark.

    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Die größte Frechheit ist allerdings, dass die GEMA das Recht besitzt, Videos zu löschen/sperren, obwohl der/die Künstler/in es selbst hochgeladen haben.
    Laut §15 - 22 des Urheberrechtsgesetz hat der Urheber selbst das alleinige Recht, seine Werke zu verwerten. Die GEMA muss sich also nach den Künstern richten und nicht andersrum.
    Wäre man polemisch, könnte man die GEMA jetzt mit den USA gleichsetzen, da sie den Anspruch erheben, sich auch um Dinge zu kümmern, um die sie sich in erster Instanz nicht zu kümmern haben.
    Ich stimme dir jedoch zu; was sich die GEMA zum Teil herausnimmt ist wirklich absurd.

  15. #15
    Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
    Wäre man polemisch, könnte man die GEMA jetzt mit den USA gleichsetzen, da sie den Anspruch erheben, sich auch um Dinge zu kümmern, um die sie sich in erster Instanz nicht zu kümmern haben.
    Naja, in USA kann ja ein Künstler von seinen Urheberrechten abtreten und diese an andere weiterreichen und das wird grad bei jüngeren Künstlern oft gemacht.
    Dies ist in Deutschland aber so nicht möglich. Das Recht liegt nur allein beim Urheber. Der Urheber kann aber anderen Personen Rechte einräumen.
    Also müsste die GEMA schön jeden Künstler fragen, ob deren Videos auf Youtube gesperrt werden sollen.

    Aber wie man sieht, wurde z.b dieses Video gesperrt, obwohl es die Künstler es selbst hochgeladen habe. (Für die, die es interessiert: Es ist Tiger Hifi - King of my Castle)
    Geändert von Whiz-zarD (26.07.2011 um 12:19 Uhr)

  16. #16
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Also müsste die GEMA schön jeden Künstler fragen, ob deren Videos auf Youtube gesperrt werden sollen.
    Was sie sicherlich selten tun, denn das würde ihr gedankliches Machtkonstrukt ja ins Wanken bringen.
    Ich wage sogar zu bezweifeln, dass einige Künstler überhaupt wissen, dass Musikvideos von ihnen bei Youtube durch die GEMA gesperrt worden sind.

  17. #17
    Zitat Zitat von Whiz-zarD
    Coverversionen sind was anderes. Deswegen findet man zu vielen Liedern nur noch sowas.
    Bei Coverversionen werden Zitate aus dem Lied entnommen und dies ist laut §51 des Urheberrechtsgesetz erlaubt.
    Im §62 des Urheberrechtsgesetz Absatz 2 ist es auch geregelt, dass Änderungen an den Zitaten vorgenommen dürfen, wenn sie eine andere Stimm- oder Tonlage haben.
    Dann dürfte es doch auch keine Probleme geben, Sontexte auf seiner Facebook/VZ-Seite zu posten?

    btw: Hier ist gerade ein Paar am Rumnörgeln, beide starker russischer Akzent, er sieht aus wie der Türsteher vom Club Velvet und je angespannter die beiden werden, umso mehr Angst habe ich um meinen Laden! >>"

  18. #18
    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    btw: Hier ist gerade ein Paar am Rumnörgeln, beide starker russischer Akzent, er sieht aus wie der Türsteher vom Club Velvet und je angespannter die beiden werden, umso mehr Angst habe ich um meinen Laden! >>"
    Oh, na dann drück' ich die Daumen, dass die schnell wieder verschwinden :-/

  19. #19
    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    Dann dürfte es doch auch keine Probleme geben, Sontexte auf seiner Facebook/VZ-Seite zu posten?
    Es gab vor einigen Jahren eine Abmahnwelle wegen Songtexte. Damals gabs zig Webseiten, die Songtexte veröffentlicht haben, aber die Anzahl schrumpfte sehr stark.
    Der Grund war, dass es in diesem Fall das komplette Werk veröffentlicht wird und nicht nur Zitate. Das ist wiederrum nicht erlaubt, bzw. der Künstler entscheidet, obs erlaubt ist oder nicht.
    Das ist wie bei Videos, die man auf Youtube hochlädt.

  20. #20
    Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
    btw: Hier ist gerade ein Paar am Rumnörgeln, beide starker russischer Akzent, er sieht aus wie der Türsteher vom Club Velvet und je angespannter die beiden werden, umso mehr Angst habe ich um meinen Laden! >>"
    Ach mach dir nix draus, Russen reden immer so, als würden sie dir gleich den Kopf abtreten. Die wollen nix schlimmers. Denk ich.

    Naja wenn er zuhaut, dann ohne Vorwarnung. Also... ja. Was wollte ich schreiben?

    Oh ja richtig: LAUF!!!! LAUF UM DEIN LEBEN!!! IVAN WIRD DICH KRIEGEN!!!

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