Zitat von DJ n
Das dürfte den Anwälten, die die Abmahnungen schreiben, ziemlich egal sein - die gucken nur: wer benutzte wann diese und jene Plattform und hat Daten runtergeladen und bereit gestellt? Ob es sich bei der vakanten Datei um etwas handelt, das man legal zum Download bereitstellen darf, ist da erstmal uninteressant. Denn die Meisten, die solche Schreiben im Briefkasten finden, werden alleine aus der Panik (oder dem schlechten Gewissen) heraus den Forderungen des Anwalts nachkommen, anstatt sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt zu wenden.
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