Zitat Zitat von luckyless Beitrag anzeigen
Schickst du ihm dann zur Rache die kahlen Leopardenbräute?
Aber stimmt, Wohnungsgesellschaft wäre ja auch möglich. Kann man doch eigentlich schon unter Ruhestörung verbuchen oder?
Hmmmmm... Also DAS wäre eine hervorragende Idee
Zum Thema Ruhestörung: seit mehr als zwei Monaten hängt am schwarzen Brett im Treppenhaus eine Bekanntmachung von der Wohnungsgesellschaft mit Bezug auf die Hausordnung, insbesondere auf die Paragraphen über die Ruhezeiten. Und diese Bekanntmachung in Kontext mit dem Kram, den ich ertragen muss - muss ich da noch mehr sagen?