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Thema: Gibt es so ein Tool?

  1. #1

    Gibt es so ein Tool?

    hi

    wenn ich als nutzer eines social networks wie facebook,youtube oder myspace auf das profil eines anderen nutzers klicke,kann ich dort,falls seine einstellungen es erlauben,sehen mit wem dieser befreundet ist.
    insbesondere sehe ich die nutzernamen seiner freunde.
    gibt es ein tool oä. welches alle diese namen herunterlädt und mir in einer wordatei extrahiert?

    wir brauchen nicht darüber zu reden ob ich nicht selbst so ein script programmieren kann,deshalb meine frage.

    vereinfacht gesagt würde ich gerne die freundesdaten verschiedener nutzer vergleichen um zu sehen,wie stark sich ihre freundeskreise überschneiden.

    ich studiere bekannterweise mathematik und bwl (marketing) und habe mir ein art "werbestrategie" für soziale netzwerke ausgedacht.um sie auf ihre effektivität zu prüfen benötige ich aber,neben meinem vorhandenen wissen über stochastik und graphentheorie,
    eine ordentliche menge an datensätzen.
    wirklich interessant sind aber erst fälle in denen leute sehr viele freunde bzw. abonenten haben (ab ca. 20.000).diese mengen kann ich unmöglich alle per hand rechiereren und in riesige exceltabellen eintippen.
    vorallem erhalte ich dann keine momentaufname.

    meint ihr es könnte rechtliche probleme geben? wer mir wem befreundet ist,kann ja eigentlich jeder einsehen.

  2. #2
    Zitat Zitat von noRkia Beitrag anzeigen
    meint ihr es könnte rechtliche probleme geben? wer mir wem befreundet ist,kann ja eigentlich jeder einsehen.
    Könnte es schon, ja. Massenabfragen, elektronische Auswertung, etc., sind oft in AGBs o.ä. verboten, und praktisch nie gern gesehen. Zumindest was ich aus einer Vorlesung mitgenommen habe, von Typen die sowas auch im Zuge eines wissenschaftlichen Projekts gemacht haben.
    Inwieweit du aber wirklich Probleme bekommst, solange du die Daten nicht weitergibst oder missbrauchst, und es für wissenschaftliche Zwecke ist … *shrug* Vor allem wirst du die Daten ja doch nicht im ganz großen Stil farmen, nehme ich an, alleine aus Ressourcen-Gründen.

  3. #3
    Ich würde dir eher den Rat geben und einen Datenschutzbeauftragten oder einen Rechtsanwalt, der sich damit auskennt, befragen, ob es rechtliche Konsequenzen geben kann.
    Zumindest sollte man da nicht so ohne bedacht an die Sache rangehen, da die Bußgelder sich bis zu 300.000 € belaufen können.
    Ich bin kein Experte beim Bundesdatenschutzgesetz. Im Gesetz sehe ich da ein paar Kontroverse und weiß jetzt nicht, in wiefern dein Vorhaben einzuordnen ist.
    In deinem Fall sind aber wohl die Paragraphen §28 - 32 die wichtigsten.

  4. #4
    gut das ihr das sagt.

    die betreiber der netzwerke also zb. youtube selbst haben diese daten und ja sogar noch mehr.verkaufen diese denn nicht selbst die daten an werbekunden?

    es wäre auch interessant zu wissen ob diese daten unter nur unter ein datenschutz gesetz fallen oder ob sie auch einer art urheberrecht unterliegen.

  5. #5
    Zitat Zitat von noRkia Beitrag anzeigen
    die betreiber der netzwerke also zb. youtube selbst haben diese daten und ja sogar noch mehr.verkaufen diese denn nicht selbst die daten an werbekunden?
    Seit der Novelle II des Bundesdatenschutzgesetz muss der Nutzer explizit zugestimmt haben, dass sie die Daten für eine Verarbeitung weitergeben dürfen.
    Z.B. ein automatisches Kreuzchen bei "Ja, ich möchte den Newsletter lesen", ist mittlerweile verboten. Der Nutzer muss das Kreuz selbst setzen.
    So, wie ich das Bundesdatenschutzgesetz verstanden habe, darf man die frei zugänglichen Daten für die Forschung benutzen, aber nicht für gewerbliche Zwecke, aber wie gesagt, ich bin da kein Experte.

    Ob die Daten urheberrechtlich geschützt sind, kommt auf die Daten selbst an.
    Was urheberrechtlich geschützt ist, wird im §1 des Urheberschutzgesetz reglementiert.

    Zitat Zitat
    § 1 Allgemeines
    Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
    Personelle Daten (Namen, Anschrift, etc.) fallen also nicht darunter.

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