Ich würde dir eher den Rat geben und einen Datenschutzbeauftragten oder einen Rechtsanwalt, der sich damit auskennt, befragen, ob es rechtliche Konsequenzen geben kann.
Zumindest sollte man da nicht so ohne bedacht an die Sache rangehen, da die Bußgelder sich bis zu 300.000 € belaufen können.
Ich bin kein Experte beim Bundesdatenschutzgesetz. Im Gesetz sehe ich da ein paar Kontroverse und weiß jetzt nicht, in wiefern dein Vorhaben einzuordnen ist.
In deinem Fall sind aber wohl die Paragraphen §28 - 32 die wichtigsten.





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