Könnte es schon, ja. Massenabfragen, elektronische Auswertung, etc., sind oft in AGBs o.ä. verboten, und praktisch nie gern gesehen. Zumindest was ich aus einer Vorlesung mitgenommen habe, von Typen die sowas auch im Zuge eines wissenschaftlichen Projekts gemacht haben.
Inwieweit du aber wirklich Probleme bekommst, solange du die Daten nicht weitergibst oder missbrauchst, und es für wissenschaftliche Zwecke ist … *shrug* Vor allem wirst du die Daten ja doch nicht im ganz großen Stil farmen, nehme ich an, alleine aus Ressourcen-Gründen.