Zitat Zitat von Zerk Beitrag anzeigen
Außerdem hätte der Vermieter zuvor kontrollieren müssen, ob es wirklich brennt. Ich ruf ja auch nicht die Feuerwehr, weil ich aus dem Garten nebenan Rauch vom Holzkohlegrill sehe.
Die Feuerwehr hat der Nachbar gerufen. Der kann schlecht nachgucken, hat aber rein rechtlich die Pflicht, den Brandverdacht (der bei einem tönenden Rauchmelder schon sehr begründet ist) zu melden.

Dennoch hat in jedem Fall der Vermieter für die Schäden aufzukommen, nicht du. Du bist als Mieter dazu berechtigt, einen Rauchmelder in deiner Wohnung anzubringen, sogar ohne dass der Vermieter davon etwas erfährt (und in einigen Bundesländern ist der Rauchmelder sogar Pflicht). Selbst wenn der Fehlalarm teilhalber in deiner Schuld lag (im Falle des Urteils vom Landgericht Hannover lag es ja beispielsweise an den nicht gewechselten Batterien), liegt es nicht in deinem Ermessen vorauszusehen, dass durch einen Fehlalarm jemand darauf kommt, für deine Wohnung die Feuerwehr zu rufen und dass die Einsatzkräfte dann die Mietsache beschädigen.

Gegenüber der Feuerwehr haftet der Eigentümer des Grundstücks, also wohl dein Vermieter.

Lass dir da keinen Bären aufbinden, du musst hier für gar nichts zahlen. In diesem Sinne besonders den Post von Daen beachten.