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General
Du trägst aber in dem Sinne ja keine Schuld an dem Fehlalarm, das Gerät ist ja losgegangen, ohne das Du überhaupt in der Nähe warst. Wärst Du zu dem Zeitpunkt in der Wohnung gewesen, würde die Sachlage sicherlich anders aussehen, aber Du warst ja nicht mal in der Wohnung, ergo würde ich auf eine Fehlfunktion des Gerätes plädieren und den Hersteller ins Boot holen. Ich weiß nicht, wie kleinlich die Ermittler/Sachverständigen da arbeiten und ob schon ein offenes Fenster, durch das z.B. Rauch in die Wohnung kommen 'könnte', als Beweis gegen Dich fungieren könnte, aber kurz überflogen trifft Dich wohl keine Schuld (eine falsche Montur löst ja afaik auch keinen Fehlalarm aus). Außerdem hätte der Vermieter zuvor kontrollieren müssen, ob es wirklich brennt. Ich ruf ja auch nicht die Feuerwehr, weil ich aus dem Garten nebenan Rauch vom Holzkohlegrill sehe.
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