Meines Wissens nicht, denn Schreckschusspistolen müssen soweit ich weiß nirgendwo registriert werden, also kann man sie auch nicht zurückverfolgen. Wenn du sie kaufst, darfst du sie zusammen mit dem Waffenschein führen und nutzen. Legale Schreckschusswaffen haben ein Siegel der PTB und können daran als solche erkannt werden. Rückverfolgbar sind sie aber soweit ich weiß nicht.
Ich zitiere mal deinen Freund wikipedia:
Wobei ich mich wundere, wieso du überhaupt so ein Ding haben willst. Aus Jux? Oder gibt's bei euch viele aggressive Pseudos, denen du gern in Notwehr eine Lektion erteilen würdest

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