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							@ Whiz-zarD:
Zwischen dem Autohandel in dem Urteil und in deinen Fall einer Reklamation im Einzelhandels bestehen einige Unterschiede was Gesetzmäßigkeiten angeht. Aber ich sag weiterhin in jedenfall, das Media Markt in Unrecht ist dir eine Nutzungsgebühr zu verlangen. Wie haben sie diese  bei dir überhaupt begründet? Wenn sie mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen dann weis sie bitte daruaf hin, dass das deutsche Recht laut BGB §§305 ff. sich einig ist, das Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Klauseln enthalten dürfen die den Käufer unrechtmäßig benachteiligen.
						
					 
					
				 
			 
			
			
				
				
				
					
						Geändert von Makoto Atava (23.05.2011 um 20:22 Uhr)
					
					
				
				
				
                                       
                                
				
		        		
				
                                        
			 
			
			
		 
	 
		
	
 
		
                
		
	
 
	
	
	
	
	
	
	
		
		
			
				
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