Solltest du rechtsschutzversichert sein, reicht normalerweise auch schon der erste offizielle Brief vom Anwalt aus, damit sie einknicken, da sie oftmals keine Lust auf den kommenden Papierkrieg haben. Solltest du keine haben, macht es evtl. Sinn, zu bluffen und deutlich zu machen, dass man nun den offizielleren Weg gehen würde.